Bern, 7. März 2022 | Stellungnahme

Stellungnahme Vorstand SODK: Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Die Vernehmlassungsvorlage verzichtet darauf, die Voraussetzungen für den Widerruf von Niederlassungsbewilligungen neu zu regeln. Der Bundesrat erachtet die heutige Regelung als ausreichend, wonach die Kantone eine Niederlassungsbewilligung bei einem dauerhaften und erheblichen Sozialhilfebezug widerrufen können. Dieser Verzicht wird vom Vorstand begrüsst. Hingegen verbleibt der Vorschlag in der Vorlage, wonach Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten während der ersten drei Jahre ihres Aufenthalts tiefere Unterstützungsansätze erhalten sollen, was in vielerlei Hinsicht problematisch ist: Es greift in eine Kernkompetenz der Kantone ein, es wird eine Ungleichbehandlung einer bestimmten Gruppe von Personen geschaffen und es kann die Integration erschweren, was zu einem Zielkonflikt mit der Integrationsagenda führt. Diese Änderung lehnt der Vorstand klar ab. Die Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen wird begrüsst.