Menschen mit Behinderungen können sich an allen sie betreffenden Entscheidungen aktiv beteiligen. Diese Forderung der UNO-BRK (Art. 4 Abs. 2, Art. 29 und Art. 33 Abs. 2 UNO-BRK) soll in den nächsten Jahren auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden.

Titelbild - Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Der Bundesrat legte am 2018 im Bericht zur Behindertenpolitik die behindertenpolitischen Schwerpunkte für die Jahre 2018–2021 fest. In diesem Kontext wurde auch das Mehrjahresprogramm zum «Selbstbestimmten Leben» ausgearbeitet und vom Nationalen Dialog Sozialpolitik Schweiz (NDS) genehmigt.

Das Mehrjahresprogramm enthält ein Handlungsfeld zur Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen. Vor diesem Hintergrund erstellte das Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zusammen mit dem Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (GS SODK) eine Umfrage unter den Mitgliedern der Fachkonferenz der kantonalen Beauftragten für Behindertenfragen (FBBF) und wertete sie aus (vgl. unter Downloads). Aus den vorliegenden Umfrageergebnissen resultierte insgesamt, dass die Kantone daran interessiert waren und sind, das Element der Partizipation in ihrem Kanton weiterhin zu fördern.