Stellungnahme des Vorstands der SODK zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer
Der Vorstand SODK hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung genommen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer. Die Stellungnahme des SODK-Vorstands wurde am 4. Juni 2026 eingereicht.