In der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sind die Regierungsmitglieder der 26 Kantone vereinigt, die den Sozialdepartementen vorstehen.
Die Plenarversammlung ist das oberste Entscheidorgan der SODK und setzt sich aus den 26 kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zusammen.
Der Vorstand SODK ist das geschäftsleitende Gremium. Es setzt sich aus neun Mitgliedern der Konferenz zusammen, wobei die verschiedenen Landesteile und -sprachen angemessen berücksichtigt werden.
Die Beratende Kommission des Vorstandes der SODK (BeKo) steht dem Vorstand zur fachlichen Unterstützung zur Seite.
Das Generalsekretariat der SODK ist verantwortlich für die fachliche und administrative Vorbereitung und Begleitung der Geschäfte der Plenarversammlung, des Vorstandes sowie der Beratenden Kommission.