Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten der AHV oder der IV nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sichern die Existenz und garantieren einen angemessenen Lebensunterhalt. Die Ergänzungsleistungen sind fester Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit.

Ursprünglich waren die Ergänzungsleistungen bei ihrer Einführung 1966 als Übergangslösung geplant. Heute sind sie als existenzsichernde Bedarfsleistung nicht mehr wegzudenken und seit 2008 auch in der Bundesverfassung verankert. Bund und Kantone sind gemeinsam für die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen verantwortlich.

Die Ergänzungsleistungen (EL) werden gemeinsam von Bund und Kantonen in einem Verhältnis 5/8 zu 3/8 finanziert. Dieser Verteilschlüssel gilt für die jährlichen EL für zu Hause lebende Personen. Der Bund beteiligt sich ausschliesslich an den Kosten zur Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs. Bei Personen im Heim oder Spital wird berechnet, wie hoch die EL wären, wenn die betroffene Person zu Hause leben würde. Hiervon übernimmt der Bund wiederum 5/8. Der Rest und die darüber hinaus anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Kantone. 

Ob eine Person Anspruch auf EL hat und wieviel sie gegebenenfalls erhält, wird individuell abgeklärt: Die EL sind keine Versicherung, sondern eine Bedarfsleistung. Sie stellen das physische Existenzminimum plus die Teilhabe an der Gesellschaft (also die soziale und kulturelle Integration) sicher. Finanziert werden die EL aus allgemeinen Steuermitteln und nicht über Lohnprozente wie bei den Sozialversicherungen. Für die Durchführung ist der Wohnsitzkanton zuständig, meist über die kantonalen Ausgleichskassen.

Die Kostenentwicklung bei den EL ist aus Sicht der Kantone besorgniserregend und muss gebremst werden, allerdings soll dabei das Leistungsniveau nicht sinken. Von 2003 bis 2018 erhöhten sich die Gesamtausgaben für die EL von ca. 2,7 Mia. Franken auf über 5 Mia. Franken.