Die Integration von Personen aus dem Asylbereich ist ein zentrales Anliegen der Kantone. Die finanzielle Unabhängigkeit dieser Personen reduziert die Sozialhilfekosten der Kantone. Aus diesem Grund sieht die Integrationsagenda Schweiz (IAS) einen standardisierten Prozess mit präzisen Indikatoren und eine Erhöhung der Integrationspauschale vor.

Viele vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge (VA/FL), die seit mehreren Jahren in der Schweiz sind, finden lange keine Arbeit, stehen kaum in Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung und sind von der Sozialhilfe abhängig. Die IAS will dem entgegenwirken. Denn eine gelungene Integration entlastet nicht nur die Finanzen von Kantonen und Gemeinden, sondern stärkt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Erste Phase

Die Integrationsagenda Schweiz ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten. Sie besteht aus zwei Schwerpunkten. Einerseits hat der Bund die Integrationspauschale (IP), die er den Kantonen ausrichtet, markant erhöht: von 6000 auf 18'000 Franken pro VA/FL. Andererseits ist diese Erhöhung an fünf Ziele gebunden:

  1. Die VA/FL erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen sie mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mindestens A1).
  2. Beim Start der obligatorischen Schulzeit können sich 80% der Kinder aus dem Asylbereich in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
  3. Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller VA/FL im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung.
  4. Sieben Jahre nach Einreise ist die Hälfte aller erwachsenen VA/FL nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
  5. Sieben Jahre nach der Einreise sind die VA/FL mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und haben regelmässige soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.

Diese zwei grossen Neuerungen der IAS ergänzen die bereits bestehenden Strukturen im Integrationsbereich, namentlich die kantonalen Integrationsprogramme (KIP).

Die Umsetzung der IAS erfolgt denn auch im Rahmen der KIP. Mit Unterstützung des SEM hatten die Kantone bis im Mai 2019 Zeit, ihre Konzepte zur Umsetzung der IAS vorzulegen. Nach deren Genehmigung durch das SEM fliessen diese in Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen ein.

Das mit der IAS eingeführte Standardverfahren und die damit einhergehende Erhöhung der IP sind das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen. Als Vertreter der Kantone führten die SODK und die KdK in deren Namen die Verhandlungen mit dem Bund.

Zweite Phase

Im Gegenzug zur markanten Erhöhung der IP hat der Bund zwei Anforderungen definiert, die in einer zweiten Phase umzusetzen sind. Erstens soll das Finanzierungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich einer Totalrevision unterzogen werden. Das Hauptziel dabei ist, die Anreize für eine rasche und nachhaltige Integration zu verstärken (oder zu schaffen) sowie ein einfaches und kohärentes Finanzierungssystem sicherzustellen.

Zweitens haben der Bund und die Kantone auch den Aufbau eines gemeinsamen Monitorings vorgesehen, mit dem die Erreichung der Ziele der IAS überprüft und diese bei Bedarf angepasst werden sollen.

Für jedes der zwei Themen wurde eine Projektgruppe eingesetzt. Die SODK ist in beiden vertreten und übernimmt eine zentrale Rolle durch die Co-Leitung der Projektgruppe "Anpassung des Finanzierungssystems" mit dem SEM. Die Arbeiten der beiden Projektgruppen sollen in der ersten Jahreshälfte 2020 mit einem Bericht an das Koordinationsgremium abgeschlossen werden.

In der Phase I der IAS hat sich in Zusammenhang mit der Integration von späteingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen Klärungsbedarf gezeigt. Das SBFI und die EDK haben dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Sie ist das dritte Teilprojekt der Phase II und soll noch 2019 vorliegen.