Resettlement bezeichnet die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppen – etwa Opfer des Syrienkonflikts. Die Schweiz beteiligt sich seit 2013 am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge. Es berücksichtigt Menschen, die weder in ihrem heutigen Aufnahmeland bleiben noch in ihre Heimat zurückkehren können.

Resettlement ist ein Pfeiler der humanitären Tradition der Schweiz. In Verbindung mit der direkten Hilfe in Krisenregionen hat sich Resettlement als wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Vertriebenen bewährt. Das Resettlement-Konzept der Schweiz wurde gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet; die SODK war massgeblich beteiligt daran.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bund, Kantonen und weiteren Organisationen entwickelte im Jahr 2018 ein Umsetzungskonzept für die regelmässige Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen (Resettlement-Konzept). Das Co-Präsidium der Arbeitsgruppe bildeten SODK-Präsident Martin Klöti und Staatssekretär Mario Gattiker (SEM). Im Frühling 2019 hat der Bundesrat das Konzept genehmigt und beschlossen, sich weiter am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu beteiligen. Neu soll alle zwei Jahre ein Programm für die Aufnahme von 1500 bis maximal 2000 Resettlement-Flüchtlinge verabschiedet werden. Vor einer Aufnahme sollen jeweils die Kantone konsultiert und die staatspolitischen Kommissionen informiert werden. Dieses Vorgehen mit klaren Richtwerten erhöht die Planungssicherheit für die Kantone, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind. Das Programm kann sistiert werden – insbesondere wenn die Zahl der Asylgesuche stark ansteigt.