Wie bei Gesetzesregelungen üblich, gibt auch das Regelwerk der IVSE den zuständigen Ausführungsbehörden bei der Auslegung der Bestimmungen einen gewissen Interpretationsspielraum. Die Anwendung des Regelwerks kann deshalb zwischen den Kantonen zu Differenzen führen. Es braucht somit Lösungen, um Streitigkeiten zu klären, falls die Kantone untereinander keinen Konsens finden.

Wenn zwei Kantone sich über die Auslegung des IVSE-Regelwerks nicht einig sind, können sie das GS SODK um die Eröffnung eines Mediations- oder Schiedsverfahrens ersuchen. Parallel dazu stehen ihnen weitere Schlichtungswege offen.

Der Vorstand der Vereinbarungskonferenz IVSE hat 2013 eine Empfehlung über die Beilegung von Streitigkeiten erteilt. Die Empfehlung sieht für die Kantone zwei Schlichtungswege vor. Der erste Weg besteht in der Einleitung eines Vermittlungsverfahrens bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), gemäss Art. 31 ff der Rahmenvereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV). Den zweiten Schlichtungsweg bietet das Generalsekretariat der SODK (GS SODK) mit seinen eigenen Mediations- oder Schiedsverfahren.

Das GS SODK sorgt generell für den einwandfreien Ablauf dieser Verfahren. Für die Leitung der Mediations- oder Schiedssitzungen zieht es jedoch externe Fachpersonen hinzu. Es verfügt somit über die Erfahrung, die für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Verfahren nötig ist. Im Vergleich zu den Streitbeilegungsverfahren der IRV haben die Mediations- oder Schiedsverfahren den Vorteil, dass sie einfacher umsetzbar sind. Die Bedingungen, die für die Einleitung eines Mediations- oder Schiedsverfahrens erfüllt sein müssen, sind in der Empfehlung über die Beilegung von Streitigkeiten aus der IVSE geregelt und in einem Faktenblatt des GS SODK zusammengefasst.

Für Streitigkeiten, die die Kantone ausserhalb der besagten Mediations- und Schlichtungsverfahren führen, ist das GS SODK nicht zuständig und es nimmt dazu auch nicht Stellung. Den kantonalen IVSE-Verbindungsstellen steht das GS SODK in fachlichen Fragen über die Anwendung der IVSE zur Verfügung. Es ist aber keine Rechtsberatungsstelle und erteilt keine verbindlichen Rechtsauskünfte.