Bund und Kantone tragen zu einer Behindertenpolitik bei, die auf Autonomie, Nicht-Diskriminierung, Teilhabe und Chancengleichheit ausgerichtet ist.

UNO-Behindertenrechtskonvention und Staatenbericht

Diese Ausrichtung der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen liegt auch der UNO-BRK zu Grunde. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen Mitte 2014 beigetreten.

Als Vertragspartei ist sie verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan der UNO, dem Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre einen Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten. Der nächste periodische Staatenbericht kombiniert die zweite, dritte und vierte Berichtsperiode. Der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen muss dem Ausschuss diesen Bericht bis zum 15. Mai 2028 unterbreiten.

Die SODK ist auf interkantonaler Stufe die Kontaktstelle des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und stellt die Koordination mit anderen Direktorenkonferenzen wie EDK, GDK, KKJPD und VDK sicher.

Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik in den Kantonen

Ende März 2023 hatte die SODK Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgipfel eingeladen, wo sie in einem Manifest ihre Anliegen an die Kantone formulierten. Das Manifest enthält die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kantonen, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie den kontinuierlichen und aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderungen im Sinne einer uneingeschränkten Partizipation. Dieses Manifest haben drei Vertreterinnen und Vertreter offiziell den Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren überreicht. SODK-Präsidentin Nathalie Barthoulot nahm das Manifest an der Jahresversammlung der SODK im Mai als Petition entgegen.

Die SODK ist daran, Massnahmen zur Umsetzung des Manifests zu erarbeiten.

None
Übergabe des Manifests für eine inklusive Behinderentpolitik in den Kantonen