Bund und Kantone tragen zu einer Behindertenpolitik bei, die auf Autonomie, Nicht-Diskriminierung, Teilhabe und Chancengleichheit ausgerichtet ist.

Diese Ausrichtung der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen liegt auch der UNO-BRK zu Grunde. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen Mitte 2014 beigetreten.

Als Vertragspartei ist sie verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan der UNO, dem Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre einen Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten.

Die SODK ist auf interkantonaler Stufe die Kontaktstelle des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und stellt die Koordination mit anderen Direktorenkonferenzen wie EDK, GDK, KKJPD sicher.