Die SODK ist für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden zuständig. Sie beteiligte sich an der Erarbeitung des neuen Asylgesetzes und der Integrationsagenda.

Titelbild - Migration

Gemeinsam mit Bund, Städten und Gemeinden engagiert sich die SODK für eine reibungslose Umsetzung des neuen Asylsystems und vertritt die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund. Denn raschere und faire Asylverfahren sind effizienter. Gleichzeitig sollen mit der Integrationsagenda mehr Flüchtlinge eine Arbeit finden, so dass die Sozialsysteme weniger belastet werden.

Die SODK unterstützt die Behörden bei der Umsetzung einer effektiven, aber humanen Asylpolitik. Sie fördert - wo sinnvoll und nötig - eine gewisse Harmonisierung. Gleichzeitig sollen die Kantone den notwendigen Handlungsspielraum haben, um eigene, auf ihre spezifische Situation abgestimmte Lösungen zu erarbeiten.

Der SODK angeschlossen ist die Fachkonferenz der kantonalen Asylkoordinatoren: Die Zusammenarbeit mit den Fachpersonen in den Kantonen ist zentral und wird über die Kontaktgruppe der kantonalen Asyl- und Flüchtlingskoordinatorinnen und -Koordinatoren (KASYF) sichergestellt. Dort kommen Herausforderungen im Asylbereich zur Sprache, mit denen die Kantone zu kämpfen haben und die auf interkantonaler Ebene bearbeitet werden sollen.

Nebst der SODK sind weitere Konferenzen im Migrationsbereich tätig: Im Bereich der Asyl- und Ausländergesetzgebung ist dies die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und um die Integration von ausländischen Personen kümmert sich die Geschäftsstelle der Schweizerischen Konferenz der Integrationsdelegierten (KID). Letztere ist der Konferenz der Kantonsregierungen angegliedert. Die SODK arbeitet mit beiden Partnern eng zusammen.

Neustrukturierung des Asylbereichs

Das neue Asylgesetz ist seit März 2019 in Kraft und bringt raschere Asylverfahren: Alle wichtigen Akteure des Verfahrens befinden sich in regionalen Zentren unter einem Dach, was die Abläufe vereinfacht. Im neuen System nehmen nicht mehr alle Kantone dieselben Aufgaben wahr.

Sozial- und Nothilfe im Asylbereich

Die Kantone sind zuständig dafür, Personen aus dem Asylbereich Sozialhilfeleistungen oder Nothilfe zu entrichten. Einige Kantone haben diese Aufgabe an die Gemeinden delegiert oder externe Dienstleister damit betraut. Der Bund gilt den Kantonen ihre Kosten für die Sozial- und Nothilfe mit Pauschalen ab.

Resettlement

Resettlement bezeichnet die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppen – etwa Opfer des Syrienkonflikts. Die Schweiz beteiligt sich seit 2013 am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge.

Integrationsagenda

Die Integration von Personen aus dem Asylbereich ist ein zentrales Anliegen der Kantone. Die finanzielle Unabhängigkeit dieser Personen reduziert die Sozialhilfekosten der Kantone.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (MNA)

MNA haben aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit spezifische Schutzbedürfnisse. Diese jungen Menschen, die ohne Unterstützung einer für sie verantwortlichen erwachsenen Person in der Schweiz Schutz suchen, haben teilweise schwierige Erfahrungen hinter sich und ihr Aufenthaltsstatus ist oft ungeklärt.

Notfallplanung Asyl

Die Zahl der Asylgesuche ist seit dem Höhepunkt im Umfeld der Flüchtlingskrise von 2015 und 2016 konstant rückläufig. Die künftige Entwicklung ist nur schwierig einzuschätzen, denn sie hängt weitgehend von Faktoren ab, auf die die Schweiz keinen Einfluss hat.