Das neue Asylgesetz ist seit März 2019 in Kraft und bringt raschere Asylverfahren: Alle wichtigen Akteure des Verfahrens befinden sich in regionalen Zentren unter einem Dach, was die Abläufe vereinfacht. Im neuen System nehmen nicht mehr alle Kantone dieselben Aufgaben wahr. Kantone mit Bundesasylzentren erhalten eine Kompensation für ihre zusätzlichen Aufgaben.

Die SODK hat intensiv bei der Erarbeitung des neuen Asylgesetzes mitgewirkt. So entwickelte sie das Kompensationsmodell, mit dem die Kantone für ihre unterschiedlichen Leistungen abgegolten werden. Und sie engagierte sich dafür, dass die Kantone faire Pauschalabgeltungen erhalten. Heute unterstützt sie die Umsetzung des Gesetzes.

An zwei nationalen Asylkonferenzen 2013 und 2014 haben sich Kantone und Gemeinden mit dem Bund auf eine Neustrukturierung des Asylbereichs geeinigt. Diese führt drei unterschiedliche Verfahrenstypen ein: das Dublin-Verfahren, das beschleunigte Verfahren und das erweiterte Verfahren. Auch bringt so der Bund mehr Verfahren direkt in den Bundesasylzentren zum Abschluss, was die Kantone hinsichtlich der Unterbringungsplätze entlastet.

Das neue Asylsystem hat weitreichende Veränderungen im Asylwesen auf allen staatlichen Ebenen zur Folge (Bund, Kantone, Gemeinden). So nehmen Standortkantone von Bundesasylzentren und die restlichen Kantone unterschiedliche Aufgaben wahr: Die Standortkantone sind für den Vollzug von abgewiesenen Asylsuchenden zuständig. Dafür werden sie von den anderen Kantonen kompensiert, die ihrerseits mehr Personen aus den erweiterten Verfahren aufnehmen. Eine der grössten Herausforderungen für die Kantone und den Bund besteht darin, die Unterbringungsplätze flexibel und gleichzeitig wirtschaftlich zu führen. Sowohl Bund wie Kantone sind dafür verantwortlich, bei Schwankungen der Asylgesucheingänge die benötigten Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung der Neustrukturierung wird vom Lenkungsausschuss EJPD/KKJPD/SODK (Vorsteherin EJPD und Präsidenten SODK und KKJPD) und einer Arbeitsgruppe begleitet, in der sind neben dem SEM, der KKJP und der SODK auch die Städte und Gemeinden vertreten. Der Bund, die Kantone und Gemeinden sowie die Konferenzen werden auch zukünftig den Dialog pflegen und die weiteren Schritte zur Optimierung der neuen Asylverfahren in der gewohnten partizipativen Weise gemeinsam erarbeiten. Denn die Neustrukturierung bleibt eine Verbundaufgabe.