Die Schweizerische Opferhilfekonferenz gibt regelmässig Empfehlungen zur Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) heraus.

Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit der Umsetzung des OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.

Das Schweizerische Opferhilfegesetz ist weitgehend als Rahmengesetz konzipiert. Um eine einheitliche Praxis bei der Anwendung des Opferhilfegesetzes in den Kantonen zu fördern, gibt die Schweizerische Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) deshalb regelmässig Empfehlungen zu verschiedenen Umsetzungsthemen heraus. Damit will sie zur Rechtssicherheit für die anwendenden oder leistungserbringenden Stellen und zur Rechtsgleichheit für die Betroffenen beitragen.