Die Schweizerische Opferhilfekonferenz gibt regelmässig Empfehlungen zur Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) heraus.

Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit der Umsetzung des OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.

2019 hat die SVK-OHG Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für juristische Hilfe herausgegeben. 2020 hat sie die Empfehlungen betreffend die Finanzierung der Aufenthalte in Frauenhäusern über die Soforthilfe angepasst. 2022 wurden die Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter überarbeitet und 2023 die Empfehlung zur freien Wahl der OH-Beratungsstelle und Zuständigkeit finanzielle Leistungen betreffend Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren ergänzt.