Die Schweizerische Opferhilfekonferenz gibt regelmässig Empfehlungen zur Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) heraus.
Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit der Umsetzung des OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.
Das Schweizerische Opferhilfegesetz ist weitgehend als Rahmengesetz konzipiert. Um eine einheitliche Praxis bei der Anwendung des Opferhilfegesetzes in den Kantonen zu fördern, gibt die Schweizerische Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) deshalb regelmässig Empfehlungen zu verschiedenen Umsetzungsthemen heraus. Damit will sie zur Rechtssicherheit für die anwendenden oder leistungserbringenden Stellen und zur Rechtsgleichheit für die Betroffenen beitragen.
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Alle Empfehlungen in einem Dokument (farbig)
Empfehlungen zur Anwendung des OHG vom 21.1.2010
Anhang über Anpassung auf Seite 22 bezüglich Soforthilfe vom 1.1.2020
Anhang über Anpassung auf Seite 13 bezüglich Zwangsheirat vom 1.7.2013
Fachtechnische Empfehlung vom 25.03.2010: Herabsetzung der Entschädigung wegen Mitverschuldens
Fachtechnische Empfehlung vom 25.11.2013: Kostenübernahme für Hilfeleistungen "in der Schweiz"
Fachtechnische Empfehlung vom 30.10.2014: Kostenrisiko für Opfer im Strafverfahren
Fachtechnische Empfehlung vom 22.10.2019: Übernahme von Kosten juristischer Hilfe Dritter
Fachtechnische Empfehlung vom 15.11.2022: Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter