Die Leistungsabgeltung kann sowohl durch die Methode D (Defizitdeckung) wie auch durch die Methode P (Pauschale) erfolgen. Ein Standortkanton kann innerhalb eines Bereiches der IVSE verschiedene Methoden anwenden.

Die Finanzierungsmodalitäten sind in Ziffer 7 der IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung vom 1. Dezember 2005 detailliert beschrieben. Die Vereinbarungskantone streben den Übergang von der Methode D zur Methode P an.

Die unter Downloads aufgeführten sechs Übersichtskarten führen die in den Kantonen im 2019 geltenden Methoden der Leistungsabgeltung nach den Bereichen A, B, C und D gesondert auf.