Die Schweizerische Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) ist eine fachtechnische Konferenz der SODK. Ihre Aufgabe ist es, eine wirkungsvolle und einheitliche Anwendung des Opferhilfegesetzes in den Kantonen sicher zu stellen.

Aufgaben der Opferhilfekonferenz

Die wichtigsten Aufgaben der Opferhilfekonferenz sind

  • der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen kantonalen Stellen der Opferhilfe (Opferentschädigungsbehörden und Opferberatungsstellen) sowie mit dem Bund und weiteren Akteuren der Opferhilfe
  • die Ausarbeitung und Herausgabe von Empfehlungen zur Umsetzung des Opferhilfegesetzes
  • die Beratung der politischen Gremien SODK sowie
  • die fachliche Vertretung der Kantone bei Projekten und Geschäften des Bundes.

Zusammensetzung und Organisation

Die Schweizerische Opferhilfekonferenz trifft sich jährlich zweimal im Plenum. Ein Ausschuss bestehend aus je einer Vertretung pro Region und des GS SODK bereitet die Sitzungen des Plenums vor. Die Geschäftsführung der Konferenz wird durch das GS SODK sichergestellt.

Die Schweizerische Opferhilfekonferenz, mit offiziellem Namen Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG), setzt sich zusammen aus

  • je 2 Delegierten der 4 Regionalkonferenzen (Lateinische Schweiz, Nordwestschweiz, Zentralschweiz und Ostschweiz),
  • 4 Vertretungen des Fachausschusses der Schweizerischen Opferhilfe-Beratungsstellen (ebenfalls aus allen 4 Regionen),
  • aus je einer Vertretung des Generalsekretariats SODK und der Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD) und
  • je einer Vertretung des Bundesamts für Justiz (BJ) und der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein (DAO) mit beratender Stimme.