Geschichte IVSE: Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Sie ist das Nachfolgemodell der Interkantonalen Heimvereinbarung (IHV) vom 1.1.1987

Heimvereinbarung IHV (1.1.1987 - 31.12.2005)

Die Heimvereinbarung (IHV) vom 2. Februar 1984 war das Vorgängermodell der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002. Die IHV trat am 1. Januar 1987 in Kraft und regelte für Kinder- und Jugendheime sowie Behinderteneinrichtungen die Finanzierung von ausserkantonal platzierten Personen.

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE (1.1.2006 bis heute)

Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) wurde am 13. Dezember 2002 verabschiedet. Gegenüber der IHV öffnete sie sich für weitere Bereiche (insb. Einbezug stationärer Suchttherapie-Einrichtungen) und andere Berechnungs- und Abrechnungsmodalitäten (z. B. im Voraus festgelegte Pauschale anstelle von Defizitdeckung). Die IVSE trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde die Liste der bisher der IHV unterstellten Einrichtungen für die neuen Vereinbarungskantone in die IVSE überführt und von den IVSE-Verbindungsstellen bereinigt.

Im Mai 2006 wurde auf der Webseite der SODK die «Datenbank IVSE» eröffnet, welche die von den 26 Kantonen und dem FL im Rahmen der IVSE anerkannten sozialen Einrichtungen der Bereiche A, B, C und D enthält. Die Datenbank IVSE ist rechtlich verbindlich und wird von den kantonalen IVSE-Verbindungsstellen verwaltet.

Auf der Subseite «Sammlung Erlasse IVSE» sind einerseits das geltende Regelwerk der IVSE wie die Vereinbarung IVSE, das Organisationsreglement und IVSE-Richtlinien, andererseits die dazu erarbeiteten Empfehlungen und Interpretationshilfen zu finden.