MNA haben aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit spezifische Schutzbedürfnisse. Diese jungen Menschen, die ohne Unterstützung einer für sie verantwortlichen erwachsenen Person in der Schweiz Schutz suchen, haben teilweise schwierige Erfahrungen hinter sich und ihr Aufenthaltsstatus ist oft ungeklärt.

Seit 2019 werden infolge von Verhandlungen der SODK die Kosten der Kantone für Unterbringung und Betreuung von MNA fairer abgegolten. 2016 hat die SODK ausserdem Empfehlungen zu MNA im Asylbereich zuhanden der Kantone herausgegeben. Der Anteil an der Globalpauschale für MNA ist von 50 auf 86 Franken pro Tag und Person gestiegen.

Im Frühling 2015 veranlasste die massive Zunahme von Asylgesuchen von MNA das SEM dazu, seine Praxis zu ändern. Seither werden diese Asylsuchenden gemäss dem bestehenden Verteilschlüssel gleichmässig auf alle Kantone verteilt. Einige Kantone verfügten bis zu diesem Zeitpunkt über keine spezifischen Infrastrukturen. Aufgrund der Praxisänderung mussten sie Sofortmassnahmen ergreifen, um eine den Bedürfnissen der MNA entsprechende Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung sicherzustellen.

Aufgrund der neuen Anforderungen an die Kantone entstand das Bedürfnis nach spezifischen Empfehlungen zur Unterbringung, Betreuung und gesetzlichen Vertretung von MNA im Asylbereich. Die SODK hat sich des Themas angenommen und in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone sowie verschiedenen interkantonalen Akteuren Empfehlungen verfasst, die die Plenarversammlung der SODK im Mai 2016 verabschiedete.

Die Empfehlungen sollen die Kantone im Umgang mit MNA unterstützen. Es handelt sich dabei um Minimalstandards in den Hauptbereichen Unterbringung, Betreuung, gesetzliche Vertretung, Schule und weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten sowie Übergang zur Volljährigkeit. Die Empfehlungen sollen eine gewisse Harmonisierung der kantonalen Regelungen herbeiführen.

2019 erhöhte der Bund auf Anstoss der SODK den Anteil für MNA an der für vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge ausgerichteten Globalpauschale. Der Anteil stieg von 50 auf 86 Franken pro Tag und Person. Mittlerweile präsentiert sich die Lage im Asylbereich aber wieder anders als zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Empfehlungen. Der markante Rückgang der Anzahl MNA zwang gewisse Kantone aus finanziellen Gründen dazu, Zentren für MNA zu schliessen oder für die Unterbringung von Familien im Asylverfahren umzunutzen.