Fragen in Bezug auf die Unterbringung von Kindern ausserhalb ihres Familienumfelds sind seit mehreren Jahren ein zentrales Thema der SODK. Die SODK und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) haben im November 2020 Empfehlungen zu diesem Thema verabschiedet.

Aus verschiedensten Gründen können manche Kinder in der Schweiz nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. In solchen Fällen bestehen zu ihrem Schutz und zur Verbesserung ihrer Entwicklungschancen verschiedene Betreuungsformen. Ausserfamiliär platzierte Kinder müssen unbeschwert in einem Umfeld aufwachsen können, das sie schützt, unterstützt und ihre Fähigkeiten fördert.

Die Platzierung von Kindern ausserhalb ihres Familienumfelds ist ein zentrales Anliegen der kantonalen Verantwortlichen für Kinder- und Jugendpolitik. Sie haben sich namentlich aktiv in die Diskussion zur Teilrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO, SR 211.222.338) eingebracht, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die Verordnung bezweckt den Schutz von ausserfamiliär platzierten Minderjährigen. Sie regelt insbesondere die Bewilligung und die Aufsicht in Zusammenhang mit der Platzierung in Heimen und Pflegefamilien.

Die Anwendung der PAVO unter der Lupe

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der vier Landesregionen, hat seit mehreren Jahren den Auftrag, die Anwendung der PAVO zu kontrollieren, Bedürfnisse zu erkennen und eine gewisse Koordination zwischen den Kantonen sicherzustellen. Einige Fachpersonen sind heute der Meinung, dass die PAVO in verschiedenen Aspekten der ausserfamiliären Platzierung Lücken aufweist. Insbesondere sind sie der Ansicht, dass die Stellung des Kindes in der Verordnung gestärkt werden müsse. Die Verordnungslücken werden derzeit analysiert.

Empfehlungen zur Stärkung der Kinderrechte in Unterbringungssituationen

2020 haben die Plenarversammlung der SODK und der Vorstand der KOKES gemeinsame Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung verabschiedet. Diese verfolgen das Ziel, die Rechte des Kindes in Unterbringungssituationen zu stärken, Qualitätsstandards durchzusetzen und eine reflektierte berufliche Praxis zu unterstützen, bei der das Kindeswohl im Zentrum steht. Die Empfehlungen äussern sich zu wichtigen Punkten, die bis anhin weniger ausführlich thematisiert worden sind, darunter die Partizipation des Kindes während sämtlicher Etappen der Unterbringung, das Konzept der Vertrauensperson (oder Person des Vertrauens), die Unterstützung und Begleitung der Pflegefamilien sowie Aspekte der Aufsicht.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der UN-Kinderrechtsausschuss die Situation in der Schweiz im Januar 2015 analysiert und der Schweiz eine Liste mit Schlussbemerkungen übermittelt hat. Von diesen betreffen acht den Pflegekinderbereich.