Wer in der Schweiz Opfer einer Straftat wurde, erhält Unterstützung durch die Opferhilfe. Verantwortlich für die Opferhilfe sind die Kantone. Die SODK fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie den Austausch mit weiteren Akteuren der Opferhilfe.

Das Opferhilfegesetz regelt, welche Art von Hilfe und Unterstützung Menschen erhalten, die in der Schweiz eine Straftat erlitten. Die SODK unterstützt die einheitliche Anwendung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes. Zudem vertritt sie die Interessen der Kantone in politischen Fragen zur Opferhilfe.
Das Opferhilfegesetz (OHG) sieht vor, dass alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt wurden, Anspruch auf Unterstützung und Hilfe haben. Da die Kantone zuständig sind für die Umsetzung des Gesetzes, engagiert sich die SODK für einen einheitlichen Vollzug. Sie nimmt ihre koordinative Aufgabe mithilfe der fachtechnischen Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) wahr, welche die zuständigen Fachpersonen der Kantone vereint und der SODK angeschlossen ist. Mehr zur SVK-OHG
Die prioritären Themen der SODK im Bereich der Opferhilfe sind:
Evaluation des Opferhilfegesetzes und Revision der Strafprozessordnung
Die SODK koordinierte den Einbezug der Kantone bei der letzten Evaluation des Opferhilfegesetzes. Sie vertrat die Positionen der Kantone bei verschiedenen Anhörungen zum Thema Opferhilfe im Parlament. Der Vorstand SODK hat zudem am 9. März 2018 eine Stellungnahme zur Revision der Strafprozessordnung (StPO) beim EJPD eingereicht. Er erachtet eine Justierung der Opferrechte in der StPO als notwendig und angezeigt.
Verbesserter Zugang zur Opferhilfe
2019 lancierte die SODK eine neue Informations-Website über die Opferhilfe:
www.opferhilfe-schweiz.ch
Sie will damit die Opferhilfe bei der breiten Bevölkerung besser bekannt machen und beschreibt deren Leistungen auf einfache und leicht verständliche Art.
Social-Media-Kampagnen
Um gewaltbetroffene Personen in der aktuellen Lage noch besser über den Zugang zu Hilfsangeboten zu informieren, macht die SODK mit Social-Media-Kampagnen auf das Angebot der Opferhilfe Schweiz aufmerksam. Die Kampagnen richten sich gezielt an Betroffene von häuslicher Gewalt.
Zielgruppe Jugendliche
Schiss vor Schlägen an den Festtagen? Melde dich, wir helfen!
Hier findest du Hilfe: Opferhilfe-Beratungsstellen für Jugendliche
Link zum Video Jugend-Sujet
Zielgruppe Erwachsene
Hiebe statt Liebe an den Festtagen? Melden Sie sich, wir helfen.
Hier finden Sie Hilfe: Opferhilfe-Beratungsstellen für Erwachsene
Link zum Video Erwachsenen-Sujet
Zielgruppe ältere Menschen
Handfester Krach anstatt stille Nacht? Melden Sie sich, wir helfen.
Hier finden Sie Hilfe: Opferhilfe-Beratungsstellen für Erwachsene
Menschenhandel
Die SODK beteiligt sich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschenhandel. Hierzu liess sie u. a. einen Bericht erarbeiten zur Frage, welche Unterstützung Opfer in der Schweiz erhalten, die im Ausland als Opfer von Menschenhandel ausgebeutet worden sind.
Istanbul-Konvention
Die SODK engagiert sich zusammen mit der KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren) für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese Europäische Konvention bezweckt die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und ist in der Schweiz seit dem 1. April 2018 in Kraft. Die kantonalen Massnahmen werden koordiniert von der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) – SODK und KKJPD haben ihr das entsprechende Mandat übertragen.
In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zusammen. Die Bestandsaufnahme betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft als Voraussetzung einer erfolgsversprechenden Präventionsarbeit. Bericht siehe unter Links.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Die SODK beteiligte sich in den letzten Jahren aktiv an der politischen Aufarbeitung des Schicksals von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen. Einige dieser Opfer sind unter dem Begriff Verdingkinder bekannt geworden. Ein neues Gesetz (AFZFG) – das unter Mitwirkung der SODK vom Bund erarbeitet wurde – regelt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist. Die SODK konnte u. a. erreichen, dass alle Kantone Anlaufstellen für die Betroffenen eingerichtet haben und Beiträge in einen Soforthilfefonds leisteten.
Kontakt

Links
Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD)
Bundesamt für Justiz > Opferhilfe
Bundesamt für Justiz > fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Bundesamt für Statistik > Opferhilfestatistik
Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG)
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) > Istanbul Konvention
Adresslisten
Kantonale Anlaufstellen für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
Downloads
Umsetzungskonzept zentrale Opferhilfe-Telefonnummer, INFRAS, Mai 2022
Leitplanken für die Umsetzung der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer, November 2022
Merkblatt der SVK-OHG vom 22.3.22 zur Übernahme der Kosten für forensisch-klinische Untersuchungen
Stellungnahme SVK-OHG, 25.3.2021, BG über eine Revision des Sexualstrafrechts (Vorentwurf)
Stellungnahme Vorstand SODK, 9.3.2018, Revision StPO
Opferhilfe und Sozialhilfe - Grundlagenpapier der SVK-OHG und der SKOS
Fachartikel Genugtuungspraxis Opferhilfe nach dem revidierten OHG