Bern, 15. Juli 2019 | Studien und Berichte

Bericht Menschenhandel

Der Vorstand SODK hat am 28. Juni 2019 einen Bericht zur Frage der Unterstützung für im Ausland ausgebeutete Opfer von Menschenhandel verabschiedet. Die juristische Abklärung wurde durch Dr. iur. Marianne Schwander und Denise Baltensperger MLaw erarbeitet. Damit setzt die SODK eine Massnahme des Nationalen Aktionsplans Menschenhandel (2016 – 2020) um. Das GS SODK ist nun dabei, zusammen mit Fachleuten aus den Bereichen Soziales, Migration und Opferhilfe einen konkreten Vorgehensvorschlag zu erarbeiten, wie eine schweizweite Praxis für die Unterstützung dieser spezifischen Fälle aussehen könnte. Dieser soll den Gremien SODK im Laufe des Jahres 2020 unterbreitet werden.