Bern, 30. April 2018 | Medienmitteilung

Gemeinsame Integrationsagenda

Bund und Kantone wollen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher und nachhaltiger integrieren – und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt, die erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vorsieht. Der Bund wird künftig die Integrationspauschale von heute 6000 CHF auf neu 18 000 CHF pro Person erhöhen. Die Kosten für die Integration von Personen aus dem Asylbereich sowie die Folgekosten einer nicht gelungenen Integration stellen für die Kantone eine massive finanzielle Mehrbelastung dar. Deshalb forderten die Kantone im März 2017 vom Bundesrat, sich finanziell sehr viel stärker an der Integrationsförderung von anerkannten Flüchtlingen (FL) und vorläufig aufgenommenen Personen (VA) zu beteiligen. Nun haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, die spezifische Integration zu intensivieren. Parallel zur Integrationsagenda haben Bund und Kantone über die adäquate Abgeltung der Kosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich (MNA) verhandelt und auch in diesem Bereich eine Einigung erzielt. Diese jungen Menschen müssen sich ohne den Schutz ihrer Familien in der Schweiz zurecht finden. Sie haben aufgrund ihrer Verletzlichkeit besondere Bedürfnisse bei der Unterbringung und müssen intensiver betreut werden als Erwachsene, was den Kantonen hohe Kosten verursacht. Neu wird der Bund den Kantonen für jeden MNA auf ihrem Gebiet CHF 86 pro Tag statt wie bisher rund CHF 50 entrichten. Bei einem Bestand von rund 2200 MNA (Ende Januar 2018) erhalten die Kantone rund 30 Mio. CHF mehr.