In der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sind die Regierungsmitglieder der 26 Kantone vereinigt, die den Sozialdepartementen vorstehen.
Die Plenarversammlung ist das oberste Entscheidorgan der SODK und setzt sich aus den 26 kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zusammen.
Der Vorstand ist das geschäftsleitende Gremium der SODK. Die Beratende Kommission (BeKo) unterstützt und berät den Vorstand der SODK sowie das Generalsekretariat in allen fachspezifischen Fragen und Geschäften.
Das Generalsekretariat der SODK ist verantwortlich für die fachliche und administrative Vorbereitung und Begleitung der Geschäfte der Plenarversammlung, des Vorstandes sowie der Beratenden Kommission.