Die SODK erarbeitet ihre Empfehlungen unter Einbezug von Kantonsvertretenden. Sie bezwecken, den entsprechenden Politikbereich unter den Kantonen zu harmonisieren. Sie haben keine rechtssetzende Kraft.

21. Mai 2025 | Empfehlungen

Empfehlungen der KKBS zur Stärkung der Schadensminderung in der Schweiz

Die SODK genehmigte am 16.05.2025 die Empfehlungen zur Schadensminderung im Bereich der Suchtpolitik. Die Empfehlungen, welche die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) erarbeitet hatte, greifen aktuelle Herausforderungen wie den gestiegenen Crack-Konsum und die drohende Ausbreitung synthetischer Opioide auf. Ziel ist es, die interkantonale Zusammenarbeit zu stärken, die Planung der Angebote zur Schadensminderung zu verbessern und einen chancengleichen Zugang zu schadensmindernden Angeboten in allen Regionen der Schweiz zu gewährleisten. Die Empfehlungen berücksichtigen zudem das Anliegen kleinerer Kantone, auch regionale Lösungen vorzusehen.

26. Februar 2025 | Empfehlungen

«MNA Praxishilfen 2024» als Ergänzung zu den Empfehlungen 2016 der SODK zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich

Der Vorstand der SODK verabschiedete am 8. November 2024 die MNA Praxishilfen als Ergänzung zu den Empfehlungen 2016 der SODK zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich. Die Praxishilfen sollen dazu beitragen, dass die Kantone voneinander lernen. Das Dokument wird regelmässig aktualisiert. Auf dem Hintergrund kantonaler Lösungen in der Unterbringung und Betreuung von MNA wurden konkrete Beispiele zusammengestellt, an denen sich die Kantone bei der Umsetzung eigener konkreter Massnahmen orientieren können. Der Fokus lag dabei auf den Themen Personalmangel (Betreuung der MNA) und Platzmangel (spezifische Infrastrukturen für die MNA).

8. November 2024 | Empfehlungen

Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen

Die Plenarversammlung der SODK verabschiedete Empfehlungen zum kantonalen Angebot ambulanter Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur interkantonalen Kostenübernahme. Diese Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen sollen den Kantonen helfen, einheitliche Angebote zu schaffen und die Finanzierung zwischen den Kantonen zu regeln, falls Leistungen über Kantonsgrenzen hinweg beansprucht werden. Ziel ist es, den Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention nach Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens besser gerecht zu werden.

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