Praxishilfe der SODK zur Entschädigung des Aufwandes für die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen
Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen ist zentral für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft. Ihr Erfahrungswissen und ihre Expertise bereichern Entscheidungs- und Planungsprozesse und erhöhen deren Qualität und Akzeptanz. Die vorliegende Praxishilfe unterstützt die Kantone dabei, diese Mitwirkung angemessen und fair zu entschädigen.