Die SODK erarbeitet ihre Empfehlungen unter Einbezug von Kantonsvertretenden. Sie bezwecken, den entsprechenden Politikbereich unter den Kantonen zu harmonisieren. Sie haben keine rechtssetzende Kraft.

8. November 2024 | Empfehlungen

Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen

Die Plenarversammlung der SODK verabschiedete Empfehlungen zum kantonalen Angebot ambulanter Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur interkantonalen Kostenübernahme. Diese Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen sollen den Kantonen helfen, einheitliche Angebote zu schaffen und die Finanzierung zwischen den Kantonen zu regeln, falls Leistungen über Kantonsgrenzen hinweg beansprucht werden. Ziel ist es, den Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention nach Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens besser gerecht zu werden.

17. November 2022 | Empfehlungen

Empfehlungen der SODK und der EDK zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung

Eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung ist wichtig für die Förderung der anvertrauten Kinder, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt damit zur Gleichstellung bei. Diese Erkenntnis führte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) sowie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) dazu, gemeinsam Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu erarbeiten und zu verabschieden. Sie aktualisieren und konkretisieren die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2011. Der Bericht enthält insgesamt 13 Empfehlungen zu den wichtigsten Qualitätselementen und zur Finanzierung.

28. Mai 2021 | Empfehlungen

Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen

Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren streben mit ihren Empfehlungen zur Finanzierung der Frauenhäuser an, dass die Schutzeinrichtungen künftig auf einer solideren finanziellen Basis stehen und gleichzeitig einen effizienten Betrieb der Angebote gewährleisten. So sollen die Kantone mittels Sockelbeitrag Bereitstellungskosten angemessen abgelten und auch Kantone ohne eigenes Angebot sollen sich an einer solchen Sockelfinanzierung beteiligen. Denn Frauenhäuser nehmen eine eminent wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. Sie sind jedoch – wie andere Kriseninterventionsangebote – Belegungsschwankungen ausgesetzt, was ihre Planung erschwert. Darüber hinaus möchte die SODK mit ihren Empfehlungen begünstigen, dass die öffentliche Hand auch Anschlusslösungen unterstützt: beispielsweise betreute Wohnungen, wo Frauen nach Austritt aus dem Frauenhaus den Weg in die Eigenständigkeit planen können. Mit den Empfehlungen soll ein gemeinsames Verständnis für die Thematik geschaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser harmonisiert werden.

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