Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen
Die Plenarversammlung der SODK verabschiedete Empfehlungen zum kantonalen Angebot ambulanter Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur interkantonalen Kostenübernahme. Diese Empfehlungen zu den ambulanten Leistungen sollen den Kantonen helfen, einheitliche Angebote zu schaffen und die Finanzierung zwischen den Kantonen zu regeln, falls Leistungen über Kantonsgrenzen hinweg beansprucht werden. Ziel ist es, den Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention nach Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens besser gerecht zu werden.