Die Kantone begrüssen die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in temporären Asylunterkünften des Bundes; deren Betrieb ist vom Bund zu finanzieren
Die SODK sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) begrüssen die Schaffung von zusätzlichen Kollektivstrukturen zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich. Die temporären Unterkünfte tragen dazu bei, dass der Bund vorzeitige Zuweisungen von Asylsuchenden an die Kantone vermeiden kann. Allerdings ist es für die Kantone – die mit der langfristigen Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie von Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gelangt sind – nicht nachvollziehbar, warum sie sich finanziell am Betrieb von temporären Bundesasylzentren beteiligen sollten.
Der Bundesrat hat gestern im Grundsatz beschlossen, zusätzliche temporäre Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden zu schaffen. Damit soll erstens der erwartete Spitzenbedarf im Herbst 2023 abgedeckt und zweitens können damit nicht mehr zur Verfügung stehende Plätze der Armee ersetzt werden. Die SODK und die KKJPD nehmen diese Mitteilung mit Erleichterung zur Kenntnis und danken der Armeeführung, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und weiteren Partnern für ihr Engagement.
Gleichzeitig hat der Bundesrat jedoch mitgeteilt, dass er von den Kantonen eine finanzielle Beteiligung an die Betriebskosten dieser neuen Strukturen erwartet. Für die Kantone ist diese Erwartung nicht nachvollziehbar: Gemäss Artikel 24 Asylgesetz ist der Bund für die Erstunterbringung von Personen aus dem Asylbereich zuständig und errichtet dafür Zentren, die vom SEM geführt werden. Das Gesetz hält weiter fest, dass Bund und Kantone Massnahmen treffen, damit sie auf Schwankungen der Asylgesuche mit den erforderlichen Ressourcen (…) rechtzeitig reagieren können (Art. 24e).
Die Kantone haben über die letzten Monate hinweg unter Aufbietung sehr vieler Ressourcen unaufhörlich neue Plätze geschaffen, um gut 70‘000 Schutzsuchende aus der Ukraine und Zehntausende weitere Personen aus dem Asylbereich langfristig bei sich aufnehmen zu können. Sie haben damit ihren Teil der Verantwortung wahrgenommen. Die Bedingung einer Mitfinanzierung des Betriebs von Bundeszentren wäre eine Abkehr von der gemeinsam vereinbarten und bewährten Aufgaben- und Verantwortungsverteilung und ist angesichts dieser auch für die Kantone und Gemeinden sehr herausfordernden Phase nicht akzeptabel.
Heute schon bekunden etliche Kantone Mühe, angesichts der doppelten Herausforderung Schutzsuchende und Asylsuchende adäquat unterzubringen und betreuen zu können. Indem der Bund zusätzliche temporäre Unterkünfte schafft, verringert er die Wahrscheinlichkeit, dass er Personen vorzeitig an die Kantone zuweisen muss, wie er dies Ende 2022 getan hatte. Dies hatte in einigen Kantonen zu sehr schwierigen Situationen geführt.
Die im Bereich Unterbringung federführende SODK wird sich an ihrer Plenarversammlung Anfang Mai mit den Herausforderungen im Asylbereich auseinandersetzen. Auf der fachlichen Ebene suchen Arbeitsgruppen nach Lösungen für die Unterbringung und Betreuung – etwa mittels Einsatz von Zivilschutz und Zivildienstleistenden. Die Behörden aller Staatsebenen haben das gemeinsame Ziel dafür zu sorgen, dass für alle Menschen, die um Schutz nachsuchen, Unterbringung, Erstversorgung und Betreuung gewährleistet werden können.