Bern, 14. Juni 2024 | Medienmitteilung

SODK verabschiedet Aktionsplan für eine inklusive Behindertenpolitik

Andermatt, 14. Juni 2024 – Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) pflegten im Rahmen ihrer Jahresversammlung in Andermatt (UR) einen breit gefächerten Austausch mit Betroffenen und Akteuren aus dem Umfeld der Behindertenpolitik. Zum Abschluss der Nationalen Aktionstage für Behindertenrechte verabschiedeten sie einen Aktionsplan SODK zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Dieser umfasst verpflichtende Massnahmen für die SODK und Empfehlungen für die Kantone. Weiter führten sie einen engagierten Austausch zur Asylthematik: Die SODK stellt sich entschieden gegen die Idee des Bundes, ein Malus-System für jene Kantone zu prüfen, die Personen aus dem Asylbereich unterdurchschnittlich in den Arbeitsmarkt integrieren.

Die SODK verabschiedet einen Aktionsplan für eine inklusive Behindertenpolitik und erfüllt damit die Forderungen aus dem «Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik in den Kantonen». Vor einem Jahr hat eine Delegation von Menschen mit Behinderungen der SODK dieses Manifest überreicht. Der nun verabschiedete Aktionsplan der SODK geht auf die zentralen Anliegen des Manifests ein und adressiert entsprechende Massnahmen an die Kantone. Dabei handelt es sich um Empfehlungen im Sinne einer Best Practice. Die empfohlenen Massnahmen bezwecken eine konsequentere Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in den Kantonen. Sie beinhalten unter anderem den aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderungen, die Wahlfreiheit bei der Wohn- und Lebensgestaltung oder die Anerkennung und Akzeptanz der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen der Jahresversammlung fand zudem ein Austausch mit Betroffenen statt über ihre Erfahrungen in Sachen Partizipation, über ihre Herausforderungen im Alltag und über ihre Wünsche an die Politik.

Weiter will die SODK den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt erhöhen und beschloss auch hierzu konkrete Massnahmen. Demnach sind die Beratungs- und Schutzangebote der Opferhilfestellen zu verbessern und der Schutz in sozialen Einrichtungen (Heimen) zu erhöhen.

 

Die SODK lehnt eine Prüfung eines Malus-Systems im Integrationsbereich klar ab

Der Bundesrat hat die Kantone aufgerufen, sich stärker bei der Integration von Schutzsuchenden zu engagieren. Dazu will er auch ein Malus-System prüfen für Kantone, welche eine unterdurchschnittliche Integrationsquote erreichen. Die Kantone empfinden diesen Prüfauftrag als Affront, sind sie doch seit Anbeginn des Ukraine-Kriegs daran, die Integrationsmassnahmen unter schwierigen Bedingungen zu forcieren. Die Prüfung eines Malus-Systems lehnt die SODK mit Nachdruck ab, da die Integrationsquote von vielen Faktoren abhängt (Grösse und Branchenzusammensetzung eines Kantons, Situation auf dem Arbeitsmarkt), auf welche die Integrationsfachleute wenig Einfluss haben. Die SODK fordert auf der anderen Seite den Bund auf, seine Aufgaben gemäss Asylgesetz verlässlich zu erfüllen und dafür die notwendigen Ressouren vorzusehen.

Hingegen unterstützt der Vorstand SODK eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Reto Nause, welche zum Ziel hat, erwerbstätige Personen mit Status S in einen Aufenthaltsstatus B zu überführen. Dasselbe Anliegen hat der Vorstand gegenüber dem Bund schon mehrmals formuliert. Die Überführung in einen ausländerrechtlichen Status dürfte die Integration von Personen mit Schutzstatus in den Arbeitsmarkt erleichtern, da Arbeitgebende weniger befürchten müssen, die Angestellten aufgrund der Rückkehr rasch wieder zu verlieren.

 

Zusammenarbeit mit katholischer Kirche zugunsten Opfern von sexueller Ausbeutung

Weiter strebt die SODK eine Koordination mit der katholischen Kirche an, um Opfer sexueller Ausbeutung im Umfeld der katholischen Kirche bestmöglich und unabhängig zu beraten und ihnen die nötige Unterstützung zu gewähren. Die SODK bekennt sich zum Konzept, das keine parallelen Beratungsstellen der Kirche vorsieht, sondern die Beratung der Opfer über die vorhandenen professionellen und unabhängigen Opferberatungsstellen eines jeden Kantons leisten will.