SODK will Familienarmut vermindern und genehmigt Kinderzuschüsse in der Gesamthöhe von 50 Millionen Franken
Charmey, 16. Mai 2025 – Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschlossen im Rahmen ihrer Jahresversammlung Massnahmen, um die Familienarmut zu bekämpfen. Gleichzeitig verabschiedeten sie die 2. Etappe der Revision der SKOS-Richtlinien, welche den Orientierungsrahmen für die Sozialhilfe in der Schweiz bilden. Weiter haben die SODK-Mitglieder in Charmey (FR) Empfehlungen zur Stärkung der Schadensminderung im Suchtbereich erlassen und Eckwerte für den Aufbau einer neuen Fachkonferenz für Familienpolitik festgelegt. Zum Abschluss der Tagung führten sie einen engagierten Austausch zur Asylthematik und dem Europadossier mit Bundesrat Beat Jans.
Als Schirmherrin der SKOS-Richtlinien beschloss die SODK zwei gewichtige Neuerungen, um sozialhilfeabhängige Familien etwas besserzustellen. Dahinter steht die Absicht, die Entwicklung von armutsbetroffenen Kindern zu fördern, was dazu beitragen dürfte, dass sie später wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen und sich aus der Armut befreien können. Konkret entschieden die Sozialdirektorinnen und -direktoren, dass die SKOS-Richtlinien künftig für Familien einen Zuschlag von 50 Franken monatlich für jedes Kind vorsehen – bis zu einer Obergrenze von 200 Franken pro Familie. Dieses Geld soll den Familien etwas mehr Spielraum geben, beispielsweise um Ausstellungen zu besuchen, Bücher zu kaufen oder Ausflüge zu unternehmen. Darüber hinaus erhielt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS den Auftrag zu prüfen, wie die situationsbedingten Leistungen (SIL) zu konkretisieren sind, sodass der Unterschied zwischen den Kantonen etwas reduziert wird. SIL können Sozialdienste sprechen, um spezifische Bedürfnisse zu erfüllen. Im Falle von Kindern kann das ein Instrumentalunterricht oder der Beitrag für einen Sportclub sowie die Ausstattung dazu sein. Diese Neuerungen werden schweizweit schätzungsweise Mehrkosten von rund 50 Millionen Franken verursachen.
Weiter genehmigte die SODK die Vorschläge der SKOS zur zweiten Etappe der Richtlinienrevision. Diese sieht unter anderem eine moderate Erhöhung des Vermögensfreibetrags sowie sprachliche Anpassungen in den Richtlinien vor. Im Rahmen dieser Reform wurde auch geprüft, ob sich Anpassungen des Grundbedarfs in der Sozialhilfe immer noch nach dem so genannten Mischindex (dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex) richten sollen. Die Sozialdirektorinnen und -direktoren halten am Mischindex fest: „Er ist immer noch das beste System, denn er glättet Ausschläge des einen oder anderen Indexes“, sagt SODK-Präsident Mathias Reynard.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien wird den Kantonen auf den 1. Januar 2026 empfohlen.
Empfehlungen zur Stärkung der Schadensminderung
Die SODK genehmigte weiter Empfehlungen zur Schadensminderung im Bereich der Suchtpolitik. Die Empfehlungen, welche die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) erarbeitet hatte, greifen aktuelle Herausforderungen wie den gestiegenen Crack-Konsum und die drohende Ausbreitung synthetischer Opioide auf. Ziel ist es, die interkantonale Zusammenarbeit zu stärken, die Planung der Angebote zur Schadensminderung zu verbessern und einen chancengleichen Zugang zu schadensmindernden Angeboten in allen Regionen der Schweiz zu gewährleisten. Die Empfehlungen berücksichtigen zudem das Anliegen kleinerer Kantone, auch regionale Lösungen vorzusehen.
Aufbau einer Fachkonferenz für Familienpolitik
Im Bereich der Familienpolitik wird eine neue Fachkonferenz etabliert, welche die Harmonisierung und Stärkung der Familienpolitik in der Schweiz bezweckt. Die SODK hat die entsprechenden Eckwerte verabschiedet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) übernimmt die Geschäftsführung. Ziel ist eine schlanke Struktur, die teilweise bestehende Gremien ablöst und keine zusätzlichen Ressourcen bei den Kantonen beansprucht. Die konstituierende Sitzung ist für 2026 vorgesehen.
Neue Ostschweizer Vertretung in den Vorstand der SODK gewählt
Regierungsrätin Laura Bucher (SG/SP) und Regierungsrat Urs Martin (TG/SVP) vertreten neu die Ostschweiz im Vorstand der SODK. Sie ersetzen Regierungsrätin Marianne Lienhard (GL) und Regierungsrat Mario Fehr (ZH), die per 16. Mai 2025 zurückgetreten sind.