SODK will Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen stärken
Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) haben sich heute über die künftige kantonale Ausrichtung in der Kinder- und Jugendpolitik ausgetauscht. Sie wollen in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt in diesem Fachbereich setzen und haben dem Generalsekretariat SODK entsprechende Aufträge erteilt. Weiter haben sie ein Manifest zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention entgegengenommen und die aktuelle Lage im Asylwesen analysiert.
Die SODK erachtet die Kinder- und Jugendpolitik als besonders wichtig, weil dabei in die nächste Generation investiert wird. Sie will in diesem Bereich auf interkantonaler Ebene einen Akzent setzen. Deshalb hat sie das Thema zum Schwerpunkt ihrer Jahresversammlung 2023 erhoben. Damit die Kantone die Konturen ihrer künftigen Politik im Bereich Kinder- und Jugendpolitik modellieren und an die jüngsten Entwicklungen anpassen können, hat die SODK eine Bilanz sowie eine Analyse der aktuellen Situation vorgenommen.
Die Bestandsaufnahme der SODK zeigt, dass gegenwärtig 11 Kantone über ein umfassendes Kinder- und Jugendgesetz oder ein Teilgesetz zur Förderung oder zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verfügen. Darüber hinaus legen einige Kantone den Schwerpunkt auf spezifische Themen, wie zum Beispiel die Frühe Förderung oder die Partizipation. Nach Einschätzung der SODK besteht jedoch weiter Handlungsbedarf. So hat beispielsweise die Anzahl Jugendlicher mit psychischen Störungen während Corona zugenommen und sie scheint nicht abzunehmen. Dies bedeutet für die Kantone, dass sie ihr stationäres und ambulantes Angebot unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Gesundheit und Soziales überdenken und gegebenenfalls anpassen müssen, um junge Menschen in Schwierigkeiten adäquat aufzufangen. Durch wirkungsvolle Präventionsarbeit sollen solche Verläufe zudem möglichst vermieden werden.
Partizipation bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gefordert.
Nebst Kindern und Jugendlichen stand auch die Anspruchsgruppe von Menschen mit Behinderungen im Fokus der Jahresversammlung. Ende März hatte die SODK Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgipfel eingeladen, wo sie in einem Manifest ihre Anliegen an die Kantone formulierten. Das Manifest enthält die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kantonen, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie den kontinuierlichen und aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderungen im Sinne einer uneingeschränkten Partizipation. Dieses Manifest haben heute drei Vertreterinnen und Vertreter offiziell den Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren überreicht. SODK-Präsidentin Nathalie Barthoulot nahm das Manifest als Petition entgegen: „Wir werden dieses Manifest analysieren und in den nächsten Wochen prüfen, welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sich daraus für die SODK ergibt“, hielt die jurassische Regierungsrätin fest. Sie fügte an, die Behindertenpolitik stelle bereits einen Schwerpunkt der SODK-Aktivitäten dar.
Angespannte Situation im Asylbereich beschäftigt Kantone
Die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren tauschten sich abermals über die aktuelle Lage im Asylbereich und die anstehenden Herausforderungen in der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich aus. Bund und Kantone gehen davon aus, dass die Asylgesuchszahlen im Frühsommer wieder ansteigen werden. Noch ist die Lage einigermassen ruhig. Gleichwohl zeigt die wöchentliche Umfrage der SODK zu den Aufnahmekapazitäten auf, dass etliche Kantone in Sorge sind, die zugewiesenen Personen mit der Zeit nicht mehr aufnehmen zu können.
Insbesondere erweist sich die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) in spezifischen Zentren sowie die intensive Betreuung gemäss SODK-Empfehlungen als schwierig. Denn die Kantone bekunden immer mehr Mühe, ausreichend qualifiziertes Personal hierfür zu rekrutieren. Eine Arbeitsgruppe unter Ägide der SODK wird sich nun der Frage widmen, wie MNA in diesen anspruchsvollen Zeiten angemessen versorgt werden können, so dass der Kindesschutz gewährleistet bleibt.
Angesichts der kommenden Herausforderungen begrüsst die SODK die Bestrebungen des Bundes, zusätzliche temporäre Kollektivstrukturen zu schaffen. Allerdings haben die anwesenden Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren bekräftigt, dass das neue Asylgesetz, das die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klar regelt, keine Grundlage bietet für eine Kofinanzierung der Kantone an Zentren des Bundes. Gleichzeitig bleibt die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bund ein vordringliches Ziel.