Die Schweizerische Opferhilfekonferenz gibt regelmässig Empfehlungen zur Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) heraus.
Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit der Umsetzung des OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.
2019 hat die SVK-OHG Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für juristische Hilfe herausgegeben. 2020 hat sie die Empfehlungen betreffend die Finanzierung der Aufenthalte in Frauenhäusern über die Soforthilfe angepasst. 2022 wurden die Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter überarbeitet und 2023 die Empfehlung zur freien Wahl der OH-Beratungsstelle und Zuständigkeit finanzielle Leistungen betreffend Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren ergänzt.
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Alle Empfehlungen in einem Dokument (farbig); Stand 2.4.2024
Empfehlungen zur Anwendung des OHG vom 21.1.2010
Anhänge zu den Empfehlungen
2020.01.01: Anhang über Anpassung auf Seite 22 bezüglich Soforthilfe
2013.07.01: Anhang über Anpassung auf Seite 13 bezüglich Zwangsheirat
Fachtechnische Empfehlungen
2010.03.25: Herabsetzung der Entschädigung wegen Mitverschuldens
2013.11.25: Konkretisierung des Anspruchs auf Kostenübernahme für Hilfeleistungen "in der Schweiz"
2014.10.30: Konkretisierung der Handhabung des Kostenrisikos für Opfer im Strafverfahren
2019.11.14: Kostenverteilung zwischen den Kantonen bei Beratungen ausserhalb des Wohnsitzkantons
2023.04.04: Freie Wahl der Opferberatungsstelle und Zuständigkeit für finanzielle Leistungen
2024.04.02: Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter