Die Schweizerische Opferhilfekonferenz gibt regelmässig Empfehlungen zur Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) heraus.
Die Empfehlungen sind als praktisches Arbeitsinstrument für die mit der Umsetzung des OHG befassten Stellen und Personen konzipiert.
2019 hat die SVK-OHG Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für juristische Hilfe herausgegeben. 2020 hat sie die Empfehlungen betreffend die Finanzierung der Aufenthalte in Frauenhäusern über die Soforthilfe angepasst. 2022 wurden die Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter überarbeitet und 2023 die Empfehlung zur freien Wahl der OH-Beratungsstelle und Zuständigkeit finanzielle Leistungen betreffend Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren ergänzt.
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Alle Empfehlungen in einem Dokument (farbig)
Empfehlungen zur Anwendung des OHG vom 21.1.2010
Anhang über Anpassung auf Seite 22 bezüglich Soforthilfe vom 1.1.2020
Anhang über Anpassung auf Seite 13 bezüglich Zwangsheirat vom 1.7.2013
Fachtechnische Empfehlung vom 25.03.2010: Herabsetzung der Entschädigung wegen Mitverschuldens
Fachtechnische Empfehlung vom 25.11.2013: Kostenübernahme für Hilfeleistungen "in der Schweiz"
Fachtechnische Empfehlung vom 30.10.2014: Kostenrisiko für Opfer im Strafverfahren
Fachtechnische Empfehlung vom 22.10.2019: Übernahme von Kosten juristischer Hilfe Dritter
Fachtechnische Empfehlung vom 02.04.2024: zur Übernahme von Kosten für psychologische Hilfe Dritter