Die Plenarversammlung ist das oberste Entscheidorgan der SODK und setzt sich aus den 26 kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zusammen.
Sie wählt aus ihren Reihen den Präsidenten oder die Präsidentin und die übrigen stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes. Weiter genehmigt sie das Buget und die Jahresrechnung, erlässt Reglemente, befindet über die Statuten und fällt Entscheide über Geschäfte von grundsätzlicher Tragweite.
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Gemeinden und Städte sowie der Verbände nehmen ebenfalls an der Plenarversammlung teil, die einmal jährlich im Mai stattfindet, jeweils in einem anderen Kanton, nach einem alternierenden System. Sie alle befassen sich mit einem spezifischen Thema aus dem Tätigkeitsbereich der SODK. Eine zweite Plenarversammlung, die nur den Mitgliedern der SODK offensteht, findet immer im November statt.
Geleitet wird die Plenarversammlung durch den Präsidenten der SODK, Herr Regierungsrat Mathias Reynard, Kanton Wallis.
Die Jahreskonferenz der SODK wird 2025 im Kanton Freiburg stattfinden.
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