Wir arbeiten, um unser Leben zu finanzieren. Fällt die Arbeit weg, ist bei den meisten Menschen die Existenzgrundlage gefährdet. Hier springt die Arbeitslosenversicherung ein. Sie sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und unterstützt die Arbeitslosen darin, rasch wieder eine Tätigkeit im Arbeitsmarkt zu finden.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle. Sie erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen. Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert.
Die Arbeitslosenquote in der Schweiz betrug im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 2,7 Prozent, die Erwerbslosenquote im gleichen Zeitraum 5 Prozent. Mit der Arbeitslosenquote weist das Staatssekretariat für Wirtschaft seco aus, wer bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet ist. Die Erwerbslosenquote misst hingegen, wer derzeit keine Arbeit hat, unabhängig davon, ob jemand bei einem RAV registriert ist oder nicht. Hier zählen also auch ausgesteuerte Personen dazu.
Das Seco ist die Schweizer Arbeitsmarktbehörde und ist zuständig für alle Fragen rund um das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Die Kantone sind zusammen mit den RAV mit dessen Vollzug beauftragt.
Die ALV garantiert einen angemessenen Ersatz bei Erwerbsausfall und bekämpft die bestehende Arbeitslosigkeit durch eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung. Wenn immer möglich versucht die ALV einer drohenden Arbeitslosigkeit mit geeigneten Massnahmen vorzubeugen. Der Erwerbsersatz wird in Form von Taggeldern während maximal 2 Jahren ausgerichtet. Wer darüber hinaus erwerbslos bleibt und ausgesteuert wird, erhält Sozialhilfe. Er wird aber weiterhin mit Beratungsleistungen unterstützt, um in die wirtschaftliche Selbständigkeit zurückzufinden.
ALV und Sozialhilfe haben also ein gemeinsames Ziel: Die Integration der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Eine Zusammenarbeit der beiden Systeme ist sinnvoll und wird laufend verbessert. Das Ziel besteht darin, keine Lücken bei der Begleitung von Personen entstehen zu lassen. Die Betroffenen sollen nahtlos beraten und begleitet werden.