Nach wie vor stossen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren. Diese hindern sie daran, an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zusammen mit dem Bund und den Kantonen baut die SODK Hindernisse ab und entwickelt die Behindertenpolitik stetig weiter.
Die SODK setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Zusammen mit dem Bund und den Kantonen will sie Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen, so wie dies auch die UNO-Behindertenrechtskonvention postuliert.
Über 1,7 Millionen Menschen leben in der Schweiz mit einer Behinderung. Rund eine halbe Million Menschen sind im Alltag stark eingeschränkt. Nicht allen Menschen mit Behinderungen ist in der Schweiz ein gleichberechtigtes Leben möglich. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie lassen sich auf ein noch heute weit verbreitetes Bild von Behinderung zurückführen, das den Fokus auf die individuelle Fürsorge statt auf die Kompetenzen und Anliegen der Betroffenen legt.
Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) im Jahre 2014 ist die Schweiz Verpflichtungen eingegangen: Sie ist gehalten, Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung zu schützen und ihren Einbezug (Inklusion) in die Gesellschaft und ihre Teilhabe daran zu fördern. Schliesslich verpflichtet sich die Schweiz zur regelmässigen Berichterstattung über den Stand der Umsetzung der Behindertenpolitik. Das übergeordnete Ziel der Behindertenpolitik von Bund und Kantonen ist die volle, autonome und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Im Mittelpunkt stehen immer der betroffene Mensch und seine Bedürfnisse – staatliche Leistungen haben sich nach seinen Bedürfnissen auszurichten.
Die Kantone sind (nebst der IV) zu einem wichtigen Akteur in der Behindertenpolitik geworden. Sie sind an vorderster Front involviert in die Behindertengleichstellung und in den Schutz vor Diskriminierung. Sie sind betraut mit der Finanzierung und Aufsicht von Wohn-, Tages- und Werkstätten, mit sonderpädagogischen Massnahmen und mit der Unterstützung von Betreuung und Pflege zu Hause.
Inhaltliche Richtschnur sind für die SODK die 12 Leitsätze der Behindertenpolitik. Die SODK begleitet die Kantone bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG). Sie kann Empfehlungen zuhanden der Kantone erlassen und nimmt in Vernehmlassungsverfahren des Bundes zu Behindertenfragen Stellung. Ferner stellt die SODK auch die Koordination mit ihren interkantonalen Schwesterkonferenzen EDK, GDK, KKJPD und VDK sicher.
Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe – sie tangiert alle Lebensbereiche. Um noch enger zu kooperieren, haben Bund und Kantone im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz (NDS) die hierfür notwendigen Strukturen geschaffen. Darin tauschen sich Bund und Kantone regelmässig aus und bearbeiten gemeinsam inhaltliche Schwerpunkte, zum Beispiel mit dem Schwerpunktprogramm Behindertenpolitik 2023 – 2026 des Bundesrates.