Bund und Kantone tragen zu einer Behindertenpolitik bei, die auf Autonomie, Nicht-Diskriminierung, Teilhabe und Chancengleichheit ausgerichtet ist.
UNO-Behindertenrechtskonvention und Staatenbericht
Diese Ausrichtung der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen liegt auch der UNO-BRK zu Grunde. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen Mitte 2014 beigetreten.
Als Vertragspartei ist sie verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan der UNO, dem Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre einen Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten. Der nächste periodische Staatenbericht kombiniert die zweite, dritte und vierte Berichtsperiode. Der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen muss dem Ausschuss diesen Bericht bis zum 15. Mai 2028 unterbreiten.
Die SODK ist auf interkantonaler Stufe die Kontaktstelle des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und stellt die Koordination mit anderen Direktorenkonferenzen wie EDK, GDK, KKJPD und VDK sicher.
Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik in den Kantonen und
Aktionsplan SODK
Ende März 2023 hatte die SODK Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgipfel eingeladen, wo sie in einem Manifest ihre Anliegen an die Kantone formulierten. Das Manifest enthält die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kantonen, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie den kontinuierlichen und aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderungen im Sinne einer uneingeschränkten Partizipation. SODK-Präsidentin Nathalie Barthoulot nahm das Manifest an der Jahresversammlung der SODK im Mai 2023 als Petition entgegen.
An der Jahreskonferenz 2024 verabschiedete die SODK einen Aktionsplan für eine inklusive Behindertenpolitik um damit die Forderungen aus dem «Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik in den Kantonen» zu erfüllen. Er geht auf die zentralen Anliegen des Manifests ein und adressiert 14 entsprechende Massnahmen an die SODK sowie 12 Empfehlungen an die Kantone. Es handelt sich dabei um Empfehlungen im Sinne einer Best Practice.
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Der Bundesrat schlägt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vor. Damit soll der Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit sowie Dienstleistungen verbessert und die Gebärdensprache anerkannt werden. Die SODK nahm im März 2024 im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung.