Die SODK setzt sich für eine angemessene Versorgung und Finanzierung von Schutzunterkünften / Frauenhäusern ein. Sie hat deshalb verschiedene Grundlagen und Empfehlungen an die Kantone zu diesem Thema herausgegeben.
Schutzunterkünfte und namentlich Frauenhäuser sind ein anerkanntes Angebot im Bereich von Opferschutz und Krisenintervention von gewaltbetroffenen Personen und ihren Kindern. In Umsetzung von Art. 14 des Opferhilfegesetzes sind die Kantone dafür zuständig, Notunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Auch die Europäische Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gibt in Art. 23 vor, dass Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl ermöglicht werden sollen. Um das Angebot und die Finanzierung der Schutzunterkünfte in den Kantonen zu unterstützen, hat die SODK verschiedene Grundlagen erarbeitet.
Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen
Die SODK will Frauenhäuser finanziell absichern und hat an ihrer Plenarversammlung vom 27. Mai 2021 Empfehlungen zu deren Finanzierung verabschiedet. Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren streben mit ihren Empfehlungen zur Finanzierung der Frauenhäuser an, dass die Schutzeinrichtungen künftig auf einer solideren finanziellen Basis stehen und gleichzeitig einen effizienten Betrieb der Angebote gewährleisten. So sollen die Kantone mittels Sockelbeitrag Bereitstellungskosten angemessen abgelten und auch Kantone ohne eigenes Angebot sollen sich an einer solchen Sockelfinanzierung beteiligen. Denn Frauenhäuser nehmen eine eminent wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. Sie sind jedoch – wie andere Kriseninterventionsangebote – Belegungsschwankungen ausgesetzt, was ihre Planung erschwert. Darüber hinaus möchte die SODK mit ihren Empfehlungen begünstigen, dass die öffentliche Hand auch Anschlusslösungen unterstützt: beispielsweise betreute Wohnungen, wo Frauen nach Austritt aus dem Frauenhaus den Weg in die Eigenständigkeit planen können. Mit den Empfehlungen soll ein gemeinsames Verständnis für die Thematik geschaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser harmonisiert werden.
Leistungskatalog Frauenhäuser
2016 hat die SODK einen «Leistungskatalog Frauenhäuser» herausgegeben. Dieser bietet für Kantone, Städte und Gemeinden eine Grundlage für die Finanzierung von Frauenhäusern (z. B. mittels Leistungsverträgen). Er zeigt im Sinne einer Empfehlung auf, was als Kernleistung der Frauenhäuser verstanden wird. Der Leistungskatalog wurde 2022 aktualisiert.
Berichte über die Schutz- und Notunterkünfte in den Kantonen
Die SODK hat 2014 bzw. 2019 Berichte zum Platzangebot und zur Finanzierung der Schutz- und Notunterkünfte in den Kantonen herausgegeben (vgl. Downloads). Im Jahr 2024 hat die SODK eine weitere Analyse in Auftrag gegeben, die bezweckt:
- Eine aktuelle Bestandesaufnahme (IST-Analyse) des Bedarfs und der Angebote an Schutz- und Notunterkünften samt deren nachgelagerte Angebote zu erarbeiten, differenziert nach Zielgruppen und Regionen;
- Einschätzungen von Fachpersonen hinsichtlich des bestehenden Angebots für die verschiedenen Zielgruppen, mögliche Lücken des Angebots sowie best practice-Merkmale darzustellen;
- Die Umsetzung der SODK-Empfehlungen von 2021 zur Finanzierung der Frauenhäuser und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen zu überprüfen;
- Den Handlungsbedarf zu identifizieren und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungslage aufzuzeigen.
Kontakt
Downloads
2024.11.08: Schlussbericht SODK zur Analyse der Schutz- und Notunterkünfte
2024.11.08: Faktenblatt Analyse Schutz- und Notunterkünfte
12.07.2022: Empfehlung zu Kapazitätsengpässen bei Not- und Schutzunterkünften
22.03.2022: Aktualisierter Leistungskatalog Frauenhäuser
27.05.2021: Empfehlung zur Finanzierung Frauenhäuser & Ausgestaltung Anschlusslösungen
20.06.2019: Situationsanalyse Angebot & Finanzierung Not- & Schutzunterkünfte Kantone
19.11.2014: Ist- & Bedarfsanalyse Frauenhäuser Schweiz, Grundlagenbericht, INFRAS