Bern, 28. Mai 2021 | Medienmitteilung

Die SODK verabschiedet Empfehlungen zur Finanzierung von Frauenhäusern und wählt Mathias Reynard in den Vorstand

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) will Frauenhäuser finanziell absichern und hat an ihrer Plenarversammlung Empfehlungen zu deren Finanzierung verabschiedet. Zudem hat sie sich darüber ausgetauscht, wie die Teilhabe von unterschiedlichen Menschengruppen an behördlichen Entscheiden zu fördern ist: Die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren setzen sich zum Ziel, Möglichkeiten zur Partizipation zu schaffen und diese in ihren Prozessen zu verankern. Schliesslich haben sie Staatsrat Mathias Reynard aus dem Kanton Wallis als neues Mitglied in den Vorstand der SODK gewählt.

Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren streben mit ihren Empfehlungen zur Finan-zierung der Frauenhäuser an, dass die Schutzeinrichtungen künftig auf einer solideren finanziellen Basis stehen und gleichzeitig einen effizienten Betrieb der Angebote gewährleisten. So sollen die Kantone mittels Sockelbeitrag Bereitstellungskosten angemessen abgelten und auch Kantone ohne eige-nes Angebot sollen sich an einer solchen Sockelfinanzierung beteiligen. Denn Frauenhäuser nehmen eine eminent wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt ein. Sie sind jedoch – wie andere Kri-seninterventionsangebote – Belegungsschwankungen ausgesetzt, was ihre Planung erschwert. Dar-über hinaus möchte die SODK mit ihren Empfehlungen begünstigen, dass die öffentliche Hand auch Anschlusslösungen unterstützt: beispielsweise betreute Wohnungen, wo Frauen nach Austritt aus dem Frauenhaus den Weg in die Eigenständigkeit planen können. Mit den Empfehlungen soll ein ge-meinsames Verständnis für die Thematik geschaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser harmo-nisiert werden.

SODK erarbeitet Leitsätze zur Partizipation von Betroffenengruppen

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Kantone unterschiedliche Bevölkerungsgruppen an behördlichen Entscheidungen oder Prozessen teilhaben lassen, die eine grosse Implikation auf diese Menschen haben. So hat beispielsweise der Kanton Zürich sein neues «Gesetz über den selbstbe-stimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung» in einem partizipativen Verfahren mit Betroffenen erarbeitet und auch etliche andere Kantone und Städte haben partizipative Prozesse entwickelt. Die SODK nimmt nun das Thema auf die nationale Agenda und hat gestern eine Vision verab-schiedet, welche die Partizipation über politische Prozesse und Verfahrensrechte hinaus als gute Praxis bei unterschiedlichen behördlichen Entscheiden etablieren soll. Das Generalsekretariat SODK wird nun gemeinsam mit seiner beratenden Kommission Leitsätze dazu erarbeiten, welche insbesondere die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Armutsbetroffenen thematisieren. Die Vision und die Leitsätze dienen den Kantonen als Orientie-rungsrahmen bei ihren Bemühungen, die Partizipation auszubauen.

Folgen der Pandemie sind noch schwer abschätzbar

Weiter haben sich die SODK-Mitglieder erneut über die Folgen der Covid-Pandemie ausgetauscht. Einige Mitglieder befürchten längerfristig – nämlich nach Auslaufen der ausserordentlichen Unterstüt-zungsmassnahmen von Bund und Kantonen – einen Anstieg der Sozialhilfefälle und damit auch der Sozialhilfekosten. Noch ist allerdings ein solcher Anstieg über die ganze Schweiz gesehen nicht fest-zustellen. Die SODK wird mit ihren Partnern eruieren, welche weiterführenden Massnahmen im Sys-tem der sozialen Sicherheit geeignet sind, einen möglichen Anstieg der Sozialhilfe abzufedern.

Schliesslich hat die Plenarversammlung Staatsrat Mathias Reynard aus dem Kanton Wallis als neues Mitglied in den Vorstand der SODK gewählt.