Bern, 11. März 2024 | Medienmitteilung

Erster Austausch mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in ihrer neuen Funktion

Der Vorstand der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beriet sich am Freitag an seiner Vorstandssitzung zu verschiedenen anstehenden Herausforderungen in der Schweizer Sozialpolitik. Im Rahmen dieser Sitzung fand ein Austausch mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider statt. Thema war unter anderem die Armutsbekämpfung. Die SODK hat bei dieser Gelegenheit ihren Wunsch geäussert, dass die nationale Plattform gegen Armut weiterbetrieben wird.

In einer konstruktiven Atmosphäre haben die Vorstandsmitglieder SODK an ihrer Vorstandssitzung mit der neuen Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern über verschiedene Themen im Sozialbereich diskutiert. Bei diesem Austausch hat die SODK betont, dass sie es als äusserst wichtig erachtet, dass die nationale Plattform gegen Armut weiterbetrieben wird. Sie hat Bundesrätin Baume-Schneider ihre Unterstützung für die Fortsetzung dieser Plattform zugesichert, welche von verschiedenen Partnern auf allen Staatsebenen betrieben wird und auch Hilfswerke einbezieht. Die SODK wird sich auf ideeller als auch auf finanzieller Ebene bei den weiterführenden Arbeiten engagieren, in welcher Form und mit welchen finanziellen Mitteln werden die verschiedenen Partner der Plattform in den nächsten Wochen klären.

 

Bund soll zur Reduktion der Elternbeiträge für Kindertagesstätten beitragen

An ihrem Vorstandstreffen hat die SODK zudem verschiedene sozialpolitische Themen diskutiert, darunter die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten im AHV-Gesetz. Die SODK spricht sich im Grundsatz für die Stossrichtung der Vorlage aus. Neu sollen diese Renten nicht mehr aufgrund des Zivilstands ausgerichtet werden, sondern im Fokus steht, ob ein Paar gemeinsame Kinder zu betreuen hat (oder hatte). Begrüsst wird ausdrücklich, dass armutsgefährdete verwitwete Personen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

 

Die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes hätte sich der Vorstand SODK noch etwas mutiger vorstellen können – er bezweifelt, ob die Revision weitreichende Veränderungen bewirken wird, begrüsst aber grundsätzlich das Bestreben nach Anpassungen. Ähnlich beurteilt der Vorstand SODK die Vorlage zur Ombudsstelle Kinderrechte: Auch hier ist er erfreut über den bundesrätlichen Willen, die Kinderrechte zu stärken, hätte sich aber etwas mehr Engagement vom Bund erhofft.

 

Schliesslich spricht sich der Vorstand SODK für das neue Modell zur Förderung der institutionellen Kinderbetreuung aus (P.I. 21.403), welches die WBK-S in Vernehmlassung gibt – allerdings unter der Bedingung, dass auch der Bund an die Reduktion der Elternbetreuungskosten beiträgt.