Bern, 1. Dezember 2022 | Medienmitteilung

SODK begrüsst Massnahmen des Bundes zur Vorbereitung auf einen eventuellen Zustrom von schutzsuchenden Personen

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Bundesasylzentren wieder über genügend Unterbringungsplätze für neu eintretende Asylsuchende verfügen. Sie ist froh um den Entscheid des Bundes, ab Mitte Dezember keine Asylsuchenden im Verfahren mehr vorzeitig den Kantonen zuzuweisen und dankt der Armeeführung, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und weiteren Partnern für ihr Engagement, neue Plätze für schutzsuchende Personen zu suchen und in Betrieb zu nehmen: Ein erhöhter Zustrom über die Festtage ist nicht auszuschliessen.

Sowohl Bund wie Kantone und auch Gemeinden müssen vorbereitet sein auf einen anhaltenden oder gar anwachsenden Zulauf von Personen, die in der Schweiz Zuflucht suchen – möglicherweise auch in der Zeit um den Jahreswechsel. Die Kantone sind nach wie vor daran, zusätzliche Unterkünfte in Betrieb zu nehmen, diese Arbeiten laufen mit grossem Engagement weiter. Angesichts der vorzeitigen Zuweisungen von Personen im ordentlichen Asylverfahren gelangen jedoch immer mehr Kantone langsam an Grenzen, insbesondere auch punkto Betreuungspersonal: Hier zeigt sich ein akuter Fachkräftemangel. Deshalb begrüsst die SODK den Entscheid des SEM, ab dem 16. Dezember 2022 keine Asylsuchenden mehr ohne abgeschlossenes Asylverfahren vorzeitig den Kantonen zuzuweisen. Dies verschafft den Kantonen etwas Luft und gibt Plätze frei für Schutzsuchende aus der Ukraine.

Die SODK ersucht das SEM, die Verfahren der bereits vorzeitig zugewiesenen Personen prioritär voranzutreiben. «Diese Personen sollten so rasch als möglich einen Entscheid erhalten, damit die Kantone wissen, wie es mit ihnen weitergeht», sagt Landammann Christoph Amstad aus Obwalden, der Vertreter der SODK im Sonderstab Asyl (SONAS). Das SEM kündigt weiter an, Asylsuchende mit einer Wegweisungsverfügung falls nötig auch weiterhin vor Ablauf der vorgesehenen maximalen Aufenthaltszeit von 140 Tagen aus den Bundesasylzentren austreten zu lassen. Der SODK ist bewusst, dass es sich dabei um eine vergleichsweise kleine Gruppe handelt. Gleichwohl bittet sie das SEM mit Kantonen, die einen Engpass in ihren Nothilfestrukturen verzeichnen, nach spezifischen Lösungen zu suchen. Das SEM hat zugesichert, dies weiterhin zu tun.

Auch der Bund ist daran, seine Plätze zur Aufnahme von Personen aus dem Asylbereich stetig zu erweitern: In enger Zusammenarbeit mit der Armee werden zusätzliche Unterbringungskapazitäten für das SEM eruiert und nach Lösungen für die Betreuung dieser Menschen gesucht. Die SODK dankt den Beteiligten – der Armeeführung, dem SEM sowie dem Bundesamt für Zivildienst – für ihre wichtigen Bemühungen. Es ist das gemeinsame Ziel der Behörden aller Staatsebenen zu gewährleisten, dass für alle Menschen, die in der Schweiz um Schutz nachsuchen, die Unterbringung und Erstversorgung gewährleistet werden kann.