Bern, 3. März 2023 | Medienmitteilung

SODK setzt sich für eine Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung ein

Der Vorstand der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat heute über die parlamentarische Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" diskutiert. Dabei hat er erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat seiner Kommission gefolgt ist und die Vorlage praktisch unverändert an den Ständerat überwiesen hat. In der Einschätzung der SODK ist entscheidend, dass der Beitrag zur Reduktion der Betreuungskosten substanziell bleibt und die Vorlage nicht zu unnötiger Bürokratie führt.

Der Vorstand SODK unterstützt ausdrücklich das Anliegen der parlamentarischen Initiative und hat die laufenden Arbeiten zur Verstetigung der Bundesfinanzhilfen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung von Beginn weg eng begleitet, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, dem Schweizerischen Städteverband SSV und dem Schweizerische Gemeindeverband SGV. Der Nationalrat hat offensichtlich den Handlungsbedarf aufgrund der sehr hohen Betreuungskosten in der Schweiz erkannt und sieht den volkswirtschaftlichen Nutzen, der mit einer besseren Kinderbetreuung einhergeht – deshalb hat er vorgestern die zukunftsweisende Vorlage gutgeheissen.

Insbesondere ist der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission gefolgt und legt den Bundesbeitrag auf höchstens 20 Prozent der nationalen durchschnittlichen Betreuungskosten fest. Gemäss diesem Beschluss würde der Bund jährlich rund 710 Millionen Franken aufwenden, um die elterlichen Betreuungskosten zu senken. Die SODK begrüsst, dass der Nationalrat den Bundesbeitrag nicht gesenkt hat. Dies ermöglicht, die elterlichen Betreuungskosten substanziell zu reduzieren und folglich eine entsprechend grosse Wirkung zu erzielen. Tiefe Beträge zur Reduktion der Elternkosten drohen die Zielsetzung der Vorlage zu verfehlen – nämlich die berufliche Entfaltung beider Elternteile als Fundament der Gleichstellungpolitik und als Beitrag zur Reduktion des Arbeitskräftemangels. Die hohen Investitionen relativieren sich, wenn sie dem volkwirtschaftlichen Schaden, der aufgrund der aktuellen wenig vorteilhaften Rahmenbedingungen resultiert, gegenübergestellt werden.

Wie der Nationalrat hat sich auch der Vorstand der SODK für einen Geltungsbereich ab Geburt bis zum Ende der Primarstufe (Harmos 8) ausgesprochen. Allerdings fällt die Kostenbelastung für die Eltern mit Kindern im Vorschulalter am höchsten aus. Die Wirkung der Bundesfinanzhilfen ist deshalb am grössten im Frühbereich.

Der Vorstand der SODK sieht insbesondere die Frage der Kompetenzordnung und der Finanzierung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden als zentrale Aspekte für die weitere Beratung der Vorlage und fasst seine diesbezügliche Position wie folgt zusammen:

Kompetenzordnung

Die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen wird nach Einschätzung der SODK mit der Vorlage beibehalten. Den Kantonen und den Gemeinden obliegt weiterhin die Hauptverantwortung im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sowie in der Politik der frühen Förderung von Kindern. Die Organisationsfreiheit der Kantone, Städte und Gemeinden wird mit der Vorlage respektiert, bestehende Subventionssysteme werden nicht übersteuert. Dies dürfte mit ein Grund sein, dass sich in der Vernehmlassung 23 Kantone grundsätzlich für die Vorlage ausgesprochen hatten.

Der Bund steht in einer Mitverantwortung im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und kann sich dabei auf entsprechende Verfassungsartikel abstützen. Er hat sich in seinen Legislaturzielen unter anderem dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Mann und Frau, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern. Es entspricht deshalb einem grundlegenden Interesse des Bundes, dem Arbeitskräftemangel mit verbesserten Rahmenbedingungen für Eltern in der Schweiz zu begegnen. Der Bund bleibt in seiner subsidiären Rolle. Schliesslich profitieren alle Staatsebenen von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Arbeitskräftepotenzial, Steuereinnahmen, Standortattraktivität etc.). Bund, Kantone und Gemeinden stehen also gemeinsam in der Pflicht und müssen daher alle mitfinanzieren.

Finanzierung der Vorlage

Die SODK nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass der Nationalrat die vom Bundesrat eingebrachte Gegenfinanzierung über die Senkung vom Prozentsatz des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer abgelehnt hat. Dieser Anteil ist eine zentrale und zweckungebundene Einnahmequelle für die kantonalen Haushalte. Ein Abrücken vom bestehenden Kantonsanteil würde das finanzielle Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen aus dem Lot bringen. Die Kantone tragen schon heute den weitaus grösseren Teil der Subventionen im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung und werden dies auch künftig tun.

Die SODK wird das Geschäft zusammen mit der EDK, dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband prioritär weiterverfolgen und dafür eintreten, dass sich die elterlichen Kosten reduzieren und das Angebot in diesem Bereich den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entspricht. Die SODK wünscht sich, dass der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs nicht verändert wird. Wichtig ist aus Sicht der Kantone weiter, dass die Umsetzung der Vorlage nicht zu unnötigem administrativem Aufwand führt.