Die IV hilft Menschen mit Behinderungen

Mit einer IV-Rente können viele Menschen zuhause wohnen.
Die Menschen müssen nicht in ein Heim gehen.

Das bedeutet «IV»

Vielleicht sind Sie krank.
Oder Sie haben eine Behinderung.
Deshalb können Sie nicht arbeiten.
Und Sie können kein Geld verdienen.
Dann gibt es die Invaliden·versicherung.
         Die Abkürzung dafür ist «IV».
Die IV hilft Ihnen.

Wie hilft die IV?

Die IV unter·stützt Sie.
Dann können Sie vielleicht wieder arbeiten.
Sie können nicht wieder arbeiten?
Dann zahlt die IV Ihnen eine Rente.
Das bedeutet:
         Sie bekommen jeden Monat einen Geld·betrag.
Dazu sagt man auch «IV-Rente».

Diese Gelder können Sie vielleicht auch bekommen

Ergänzungs·leistungen

Vielleicht reicht das Geld von der IV-Rente nicht zum Leben.
Dann können Sie vielleicht Ergänzungs·leistungen bekommen.
Die Abkürzung für Ergänzungs·leistungen ist «EL».
         EL bedeutet:
         Sie bekommen noch etwas Geld zu Ihrer Rente dazu.

Hilflosen·entschädigung

Die «Hilflosen·entschädigung» ist für hilflose Menschen.
«Hilflos» bedeutet:
         Sie brauchen jeden Tag Hilfe im Alltag.
         Sie können viele Sachen nicht alleine machen.
         Andere Personen helfen Ihnen dabei.
Zum Beispiel:
         Sie können nicht alleine duschen.
         Sie können sich nicht alleine anziehen.
Vielleicht bekommen Sie eine Hilflosen·entschädigung.
Dann können Sie damit die Personen bezahlen.

Geld für Hilfs·mittel

Hilfs·mittel können Ihnen im Alltag helfen.
Das sind zum Beispiel Hilfs·mittel:

  • Ortho·pädische Schuhe
    Das sind spezielle Schuhe für Menschen mit einer Körper·behinderung.
  • Rollstuhl.

Vielleicht bekommen Sie Geld für solche und andere Hilfs·mittel.

Assistenz·beitrag der IV

Jeder Mensch soll möglichst selbständig leben können.
Deshalb gibt es seit dem Jahr 2012 einen Assistenz·beitrag von der IV.

  • Eine Assistenz·person hilft Ihnen?
    Dann können Sie die Person mit dem Assistenz·beitrag bezahlen.
  • Eine Person aus Ihrer Familie hilft Ihnen?
    Dann dürfen Sie die Person nicht mit dem Assistenz·beitrag bezahlen.

So steht es im Gesetz für Invaliden·versicherung.

Assistenz·beitrag für Personen aus der Familie

Oft helfen Personen aus der Familie.
Die Personen bekommen aber kein Geld dafür.
Das ist nicht gerecht.
Das soll sich ändern.
Deshalb gibt es eine Ini·tia·tive.
Die Ini·tia·tive will:
         Auch Personen aus der Familie sollen einen Assistenz·beitrag bekommen.

Die SODK findet diese Ini·tia·tive gut.
Die Schweiz hat die Ini·tia·tive angenommen.
Bis zum Herbst 2025 muss es einen Plan geben.
Danach sollen auch Personen aus der Familie Geld für die Hilfe bekommen.