Die SODK beteiligt sich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschenhandel. Hierzu liess sie u. a. einen Bericht erarbeiten zur Frage, welche Unterstützung Opfer in der Schweiz erhalten, die im Ausland als Opfer von Menschenhandel ausgebeutet worden sind.
Die Schweiz setzt bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit. Für die Jahre 2023 bis 2027 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel gutgeheissen.
Die «Fachtechnische Empfehlung zur freien Wahl der Opferberatungsstelle und zur Zuständigkeit für finanzielle Leistungen» wurde im Frühling 2023 betreffend Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren ergänzt.