Suchthilfeangebote richten sich an suchtbetroffene Menschen und ihre Angehörigen. Die Kantone sind dafür zuständig, dass solche Angebote bereitgestellt werden. Die KKBS hat eine gross angelegte Studie zur (inter-) kantonalen Steuerung der Angebote in Auftrag gegeben und begleitet. In der Studie wird auf die kantonalen Beratungs- und Therapieangebote fokussiert.
Sucht als bio-psycho-soziales Phänomen
Sucht ist ein bio-psycho-soziales Phänomen, dessen Entstehung und dessen Auswirkungen auf allen drei Ebenen - biologisch, psychisch und gesellschaftlich - zu verorten sind. Beratungs- und Therapieangebote richten sich an suchtbetroffene Menschen und ihre Angehörigen. Ziel ist es, dass sie die Kontrolle über ihre Sucht wiedererlangen und ihre Lebensqualität, ihre körperliche und psychische Gesundheit sowie ihre soziale und berufliche Integration verbessert wird.
Angebote der Suchthilfe
Die Kantone sind gemäss dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) dazu verpflichtet, Einrichtungen zu schaffen oder private Organisationen zu unterstützen, um die therapeutische und soziale Integration von sucht-betroffenen Personen zu gewährleisten. Die Angebote der Suchthilfe werden von unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteuren erbracht: Von Angehörigen in primären Hilfsnetzwerken, Freiwilligen, Selbsthilfegruppen, Non-Profit-Organisationen, gewinnstrebigen oder gemeinnützigen Trägerschaften sowie von staatlichen Institutionen auf kommunaler, kantonaler oder nationaler Ebene.
Die Organisation, Leistungserbringung wie auch Finanzierung sind kantonal unterschiedlich geregelt. Die Bereitstellung einer ausdifferenzierten Versorgung erfordert daher die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren.
Grundlagen der (inter-)kantonalen Steuerung der Suchthilfe
Die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) beauftragte 2020 die Hochschule Luzern (HSLU), den Kantonen Grundlagen zur Verfügung zu stellen, um die Gestaltung der Suchthilfe zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Die HSLU analysierte im Detail die jeweiligen kantonalen Angebote im Bereich «Therapie, Beratung und Wohnen». Sie untersuchte die Steuerung der Suchthilfe innerhalb der Kantone sowie die generelle Angebotssituation und die bedarfsrelevanten Entwicklungstrends.
Insgesamt nahmen 20 Kantone an den Erhebungen teil. Die HSLU bereitete die Angaben aus diesen Kantonen je in einem separaten Kantonsportrait auf. Alle erfassten Angaben und Analysen fasste sie zudem im Herbst 2023 in einem Schlussbericht zusammen. Die zur Veröffentlichung freigegebenen Kantonsportraits und die beiden Berichte des HSLU sind unter Downloads aufgeführt.