Neue Impulse in der Armutspolitik: Rat für Armutsfragen nimmt Arbeit auf

In öffentlichen Debatten rund um das Thema Armut als auch in der Ausgestaltung der Armutsprävention und -bekämpfung bleiben Stimmen von Menschen, die selbst von Armut betroffen sind oder waren, oft ungehört. Sie bleiben damit von Diskussionen und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen, die sie unmittelbar betreffen.

Im März 2026 wurde mit dem Rat für Armutsfragen ein neues Gremium für die Interessenvertretung und Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung eingesetzt. Der Rat stärkt ihre politische Partizipation und setzt innovative Impulse in der Armutsprävention und -bekämpfung.

Breit abgestütztes Projekt stösst auf grosses Interesse

Menschen mit Armutserfahrung und Betroffenenorganisationen haben wiederholt eine stärkere Vertretung ihrer Interessen gefordert. In der Schweiz finden Beteiligungsprojekte bislang eher punktuell auf lokaler Ebene statt. Von einem Einbezug ihres Erfahrungswissen in die Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung profitieren auch Politik und Verwaltung, indem Massnahmen sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren, und damit wirksamer werden (Studie: Modelle der Partizipation).

In einem mehrjährigen Prozess der Nationalen Plattform gegen Armut wirkten über 50 Personen mit, um die Grundlage für eine dauerhafte Beteiligungsstruktur auf nationaler Ebene zu entwickeln. Beteiligt waren armutserfahrene Menschen, Fachpersonen und Forschende aus der ganzen Schweiz. Resultat war ein Konzept für einen Rat für Armutsfragen (Konzept zum Rat). Im Dezember 2024 nahm der Bundesrat den Vorschlag zur Kenntnis. Er bezeichnete die Partizipation von Betroffenen neben dem Armutsmonitoring, der Armutsstrategie sowie der Plattform gegen Armut als eines von vier zentralen Elementen, um die Armutspolitik zu verbessern (Konzept des Bundesrates).

Im Herbst 2025 wurden Funktionsweise und Organisation des Rates konkretisiert und der Rekrutierungsprozess gestartet. Für die 18 Ratssitze haben sich in der Folge mehr als 80 Personen beworben. Die Kandidaturen wurden von einem unabhängigen Gremium begutachtet und ausgewählt. Das unterstreicht die Bedeutung des Rates und die Bereitschaft, sich für seine Ziele zu engagieren.

Ziele des Rates

Der Rat fungiert als zentrale Anlaufstelle für armutspolitische Fragen und bringt die Expertise von Menschen mit Armutserfahrung in politische Diskussionen und Entscheidungen ein:

  1. Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft konsultieren den Rat zu Fragen der Armutsprävention und -bekämpfung.

  2. Der Rat unterbreitet Entscheidungsträgerinnen und -trägern Vorschläge zur Verbesserung der Armutsprävention und -bekämpfung.

  3. Der Rat wirkt an politischen Entscheidungen mit und nimmt Einfluss auf diese.

  4. Der Rat fördert den Austausch zwischen armutserfahrenen Menschen und anderen Akteurinnen und Akteuren (Politik, Verwaltung, Verantwortliche von Institutionen, Fachpersonen usw.).

  5. Der Rat sensibilisiert und mobilisiert die Öffentlichkeit, um die Haltung und Vorurteile gegenüber Armut zu verändern.

Der Rat verfolgt seine Ziele eigenständig und finanziert sich durch private Fördergelder.

Vereinte Expertise, divers zusammengesetzt

Der Rat verbindet Erfahrungsexpertise mit Fachwissen: Kern bilden zwölf armutserfahrene Personen mit Stimmrecht, die von sechs Fachpersonen mit beratender Stimme ergänzt werden. Diese gemischte Zusammensetzung soll das gegenseitige Verständnis und die Anschlussfähigkeit der erarbeiteten Positionen unterstützen. Die im Rat vertretenen Mitglieder stammen aus 12 Kantonen und widerspiegeln mit ihren unterschiedlichen Lebensbiografien die Vielfalt der Armutsrealitäten und -expertisen in der Schweiz.

Der Rat wird zudem auf ein Netzwerk von armutserfahrenen Personen sowie Fachpersonen und Organisationen zurückgreifen. Sie unterstützen den Rat durch ihre Expertise und Netzwerke und treffen sich dafür jährlich zu gemeinsamen Austauschtreffen. Interessierte, die mit dem Rat verstärkt zusammenarbeiten und ihn mit ihrer Expertise, ihren Netzwerken oder finanziell unterstützen möchten, sind eingeladen, sich im Netzwerk zu engagieren

Erste Arbeiten

Im April 2026 hat sich der Rat zum ersten Mal getroffen und seine Aktivität im Rahmen einer Pilotphase bis 2028 aufgenommen, in der Aufbauphase noch unterstützt von der Nationalen Plattform gegen Armut. In einem ersten Schritt wird der Rat insbesondere seine Arbeitsweise sowie seine Prioritäten festlegen.

Als erste konkrete Aufgabe wird der Rat die Perspektiven von armutserfahrenen Personen in die Erarbeitung der Nationalen Armutsstrategie einbringen (Strategie zur Bekämpfung von Armut). Über weitere konkrete Schwerpunkte wird der Rat in den nächsten Monaten und im Austausch mit seinem Netzwerk entscheiden und kommunizieren.

Gastautor:in

Linus Petermann, BSV
Mirjam Zbinden, BSV
Nationale Plattform gegen Armut

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Nationale Plattform gegen Armut

Die Nationale Plattform gegen Armut fördert den Austausch, die Vernetzung und das kollektive Lernen. Sie stellt zu ausgewählten Schwerpunktthemen praxisrelevantes Wissen bereit und setzt Impulse für Innovationen zur Prävention und Bekämpfung von Armut.

Sie wird gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft getragen.