Die IVSE ist ein zentrales Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen. Die SODK ist Hüterin dieses rechtsverbindlichen Konkordats, dem alle Kantone und das FL beigetreten sind.
Die Datenbank der nach der IVSE anerkannten sozialen Einrichtungen ist öffentlich zugänglich. Sie enthält u. a. die Adressen, die Methode der Leistungsabgeltung und Angaben über Art und Trägerschaft sämtlicher IVSE-Einrichtungen der 26 Kantone und des FL.
Auf dieser Seite finden Sie das geltende Regelwerk der IVSE (Vereinbarung, Organisationsreglement und IVSE-Richtlinien) sowie dazu erarbeitete Empfehlungen oder andere Stellungnahmen der Organe IVSE.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die der SKV IVSE immer wieder gestellt werden.
Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) wurde am 13. Dezember 2002 verabschiedet, trat am 1. Januar 2006 in Kraft und wurde bisher zweimal revidiert. Alle 26 Kantone sowie das FL sind der IVSE beigetreten. Die IVSE ist das Nachfolgemodell der Interkantonalen Heimvereinbarung (IHV) vom 1.1.1987.