Die IVSE ist eine interkantonale Vereinbarung, welche die Finanzierungsmodalitäten regelt, wenn Personen in sozialen Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht sind.
Dazu gehören stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Bereich A), Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen (Bereich B), stationäre Angebote im Suchtbereich (Bereich C) und Einrichtungen der externen Sonderschulung (Bereich D). Dadurch begünstigt die IVSE die regionale Planung von solchen Einrichtungen: Nicht jeder Kanton muss selbst über jedes Angebot verfügen, sondern er hat die Möglichkeit, Personen auch in einer geeigneten Institution eines andern Kantons zu platzieren. Jeder Vereinbarungskanton kann einzelnen, mehreren oder allen Bereichen der IVSE beitreten. Er bezeichnet die Einrichtungen auf seinem Gebiet, die der IVSE unterstellt sind. Aufgeführt sind alle der IVSE unterstellten Einrichtungen in der IVSE-Datenbank.
Das Generalsekretariat SODK führt die Geschäfte der IVSE und besorgt das Sekretariat der Schweizerischen Konferenz der Verbindungsstellen IVSE (SKV IVSE). Es ist auf interkantonaler Ebene die Anlaufstelle für die anderen kantonalen Direktorenkonferenzen (EDK, GDK, KKJPD), Bundesstellen und Dachverbände für soziale Einrichtungen. Weiter fördert es den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und sorgt für die kontinuierliche Weiterentwicklung der IVSE.