In der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sind die Regierungsmitglieder der 26 Kantone vereinigt, die den Sozialdepartementen vorstehen. Die Sozialpolitik liegt in kantonaler Zuständigkeit. Die SODK fördert die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich und trägt so zur Harmonisierung der Sozialpolitik bei.

Die SODK wurde 1943 gegründet mit der Absicht, die Aktivitäten der Kantone im Sozialbereich zu koordinieren. Heute nimmt sie eine Leitfunktion in der Sozialpolitik ein. Sie sorgt dafür, dass sich die Kantone kontinuierlich austauschen und koordinieren. Zudem vertritt sie die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund.

Die SODK sucht nach innovativen Lösungen im Sozialbereich und strebt eine wirkungsorientierte Sozialpolitik an. Dabei arbeitet sie eng mit Partnern auf allen staatlichen Ebenen und auch mit der Zivilgesellschaft zusammen. Sie vertritt die sozialpolitischen Anliegen der Kantone im Parlament, gegenüber dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und in der Öffentlichkeit.

Sieben Fachbereiche

Die SODK engagiert sich in sieben Fachbereichen: Soziale Sicherheit, Familie und Gesellschaft, Opferhilfe, Kinder und Jugend, Behindertenpolitik, Sucht und Migration. Schliesslich führt sie ein Konkordat: die interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE.

Die SODK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bern finanziell getragen von den Kantonen. Sie nimmt politische und administrative Aufgaben wahr. So organisiert sie beispielsweise Fachtagungen, erarbeitet Empfehlungen oder beteiligt sich an der Ausarbeitung von Erlassen des Bundes. Ebenso erstellt sie Berichte und Stellungnahmen und partizipiert an Vernehmlassungen.

Die Organe der SODK

Die Plenarversammlung ist das oberste Organ der Konferenz. Geschäftsleitendes Gremium ist der Vorstand, der sich aus sieben bis neun Mitgliedern der Plenarversammlung zusammensetzt. Zur fachlichen Unterstützung steht dem Vorstand die Beratende Kommission (BeKo) zur Seite, in der vornehmlich Sozialamtsleitende einsitzen. Die Sozialdirektorenkonferenz verfügt über ein ständiges Generalsekretariat mit Sitz in Bern, im Haus der Kantone.

Die Entscheide der Konferenz haben für die Kantone keine rechtsetzende Kraft (mit Ausnahme der IVSE), sondern den Stellenwert von Empfehlungen (soft law). Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese in der Regel von einer Mehrzahl der Kantone umgesetzt werden und somit zur Harmonisierung des entsprechenden politischen Bereichs beitragen. Die SODK ist auch als Gesprächsforum der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie als Ansprechperson für die Bundesbehörden und für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen von Bedeutung.

Kontakt

Generalsekretariat SODK
031 320 29 99
office@sodk.ch

Downloads

Statuten