Projekt betreutes und begleitetes Wohnen

Betagte Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können, dazu gehört insbesondere auch das selbstbestimmte Wohnen. Für die Auseinandersetzung mit diesem relevanten Thema hat die SODK ein entsprechendes Projekt lanciert, welches das betreute und begleitete Wohnen fördert. Richtungsweisend ist dabei die im Januar 2021 verabschiedete Vision der SODK für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Zu den Kernthemen der SODK zählen sowohl die Alterspolitik als auch die Behindertenpolitik

Seit 2018 besteht bei der SODK das Projekt «betreutes und begleitetes Wohnen für Betagte und Menschen mit Behinderungen», welches an der Schnittstelle dieser beiden Politikbereiche liegt. Basis für die Projektarbeiten bildet insbesondere die 2014 durch die Schweiz ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), welche für die künftige Ausgestaltung der Wohnangebote massgebliche Vorgaben enthält. Ein weiterer wichtiger Anknüpfungspunkt ist die von beiden Eidgenössischen Räten 2019 überwiesene Motion SGK-N 18.3716 Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen. Sie verlangt vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen sicherstellt, sodass Heimeintritte verzögert oder vermindert werden können.

Ziel des Projektes «betreutes und begleitetes Wohnen» ist es, aktiv zur Umsetzung der SODK-Vision für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen beizutragen, indem Impulse für förderliche Rahmenbedingungen gesetzt, relevante Grundlagen bereitgestellt und der Praxisaustausch unter den Kantonen gefördert werden.

Bereits umgesetzte und aktuelle Schwerpunkte

Verschiedene Meilensteine im Projekt «betreutes und begleitetes Wohnen» wurden bereits erreicht:

Vision SODK: Am 22. Januar 2021 verabschiedete der SODK-Vorstand die «Vision der SODK für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen», welche den Rahmen für die künftige Ausrichtung des betreuten und begleiteten Wohnens vorgibt. Im Zentrum der Vision steht die Selbstbestimmung und damit eingeschlossen die Wahlfreiheit fürs Wohnen. Sie zielt auf eine bedarfsgerechte und angemessene Unterstützung, damit Personen privat zu Hause wohnen können. Die staatliche Unterstützung orientiert sich dabei am individuellen Bedarf einer Person.

Rechtsgutachten: Das Zentrum für Sozialrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat im Auftrag der SODK im Dezember 2021 ein Rechtsgutachten erstellt. Es beurteilt aus juristischer Sicht die staats- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des betreuten und begleiteten Wohnens und es identifiziert geltende bundesrechtliche Hürden für die kantonale Förderung des selbstbestimmten Wohnens.

SODK-Argumentarium | Motion Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen & Hintergrundbericht:
Im Sommer 2023 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen Vorschlag zur Umsetzung der Motion im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) in Vernehmlassung gegeben. Bereits im Vorfeld haben sich Vertreter/innen von Kantonen, Städten und Gemeinden in gemeinsamen Workshops damit auseinandergesetzt, ob ein Ausbau der EL zweckmässig ist, um das selbstbestimmte Wohnen gemäss SODK-Vision zu fördern und welche Ausbaumöglichkeiten denkbar sind. Daraus entstanden sind das SODK-Argumentarium zur Motion sowie der dazugehörige Hintergrundbericht. Darin wird aufgeführt, an welchen Stellen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ein Ausbau der Betreuungsleistungen ansetzten könnte. Als priorisierte Variante hat sich die Idee einer neuen Betreuungspauschale als Ergänzung der jährlichen EL hervorgetan. Die Stellungnahme des Vorstands SODK zur Vernehmlassung basiert auf dieser Position.

Forschungsberichte-Portfolio: Das Forschungsberichte-Portfolio gibt einen Überblick zu wissenschaftlichen Studien und Publikationen, die in den letzten zehn Jahren in der Schweiz zum Thema betreutes und begleitetes Wohnen für betagte Menschen und Menschen mit Behinderung erschienen sind. Es wird halbjährlich aktualisiert.

Roadmap 2030: Die SODK erstellte eine Roadmap über das weitere Vorgehen bis 2030 für den Alters- und Behindertenbereich, die vom Vorstand im Januar 2023 zur Kenntnis genommen wurde (internes Papier). Darin enthalten sind Eckpunkte und Eckdaten für die Umsetzung der Vision SODK, die kurz-, mittel- oder langfristig angepeilt werden sollen.

AHV-Hilfsmittel: Das Thema der AHV-Hilfsmittel ist Gegenstand verschiedener laufender Geschäfte auf Bundesebene. Die SODK nimmt die Gelegenheit wahr, um sich diesbezüglich frühzeitig zu positionieren und ihre Einschätzungen einzubringen. Sie fordert klar eine Angleichung der Hilfsmittel der AHV an jene der IV. Hilfsmittel tragen massgeblich zur Förderung des selbstbestimmten Wohnens bei.

Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung der IV und der AHV: Mit Blick auf die Förderung des selbstbestimmten Wohnens misst die SODK der HE eine grosse Bedeutung zu, da es sich um ein einfaches, niederschwelliges Instrument handelt, dessen administrative Abwicklung mit geringem Aufwand verbunden ist. Daher fordert die SODK, dass bei der Hilflosenentschädigung der IV und der AHV bestehende Einschränkungen aufgehoben werden, um ein selbstbestimmtes Leben zu fördern.