Menschen mit Behinderungen entscheiden selber, wo sie wohnen oder arbeiten. Die SODK fördert diesen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Sie unterstützt die Kantone in ihren Bemühungen, adäquate Angebote zu schaffen.
Unter Berücksichtigung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) finanzieren immer mehr Kantone Wohn- und Arbeitsformen ausserhalb von Institutionen. Damit soll das selbstbestimmte Leben gefördert und die Wahlfreiheit erhöht werden. Anstelle der Institutionslogik steht die Sicht der betroffenen Menschen im Zentrum.
Ziel ist es, die Wohn- und Arbeitsangebote so weiterzuentwickeln, dass unterstützungsbedürftige Menschen mit Behinderungen weitgehend selber entscheiden können, wo und wie sie wohnen und arbeiten möchten. Die Angebote sollen durchlässiger werden. Viele Kantone sind dabei, den individuellen Bedarf zu finanzieren und erst in zweiter Linie die leistungserbringenden Institutionen (sog. Subjekt- statt Objektfinanzierung). Dieser Paradigmenwechsel verlangt von allen involvierten Akteuren, dass sie ihre eigene Haltung anpassen. Fachpersonen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und befähigen sie, Entscheidungen zu treffen.
Die SODK fördert, begleitet und unterstützt die Entwicklung in den Kantonen in Richtung flexible, durchlässige und selbstbestimmte Wohn- und Arbeitsangebote. In diesem Sinn hat der Vorstand SODK im Januar 2021 die Vision der SODK für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Das Generalsekretariat SODK und die Fachkonferenz FBBF haben sich zum Ziel gesetzt, diese Vision mittels des Projekts betreutes und begleitetes Wohnen in den nächsten Jahren umzusetzen. Dies geschieht auch unter Berücksichtigung des gemeinsamen Mehrjahresprogrammes Wohnen von Bund und Kantonen 2023 - 2026, das der Nationale Dialog Sozialpolitik NDS am 11. November 2022 genehmigt hat.
Seit 2008 sind die Kantone gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) zuständig zur Finanzierung und Aufsicht über Wohnheime, Tages- und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Gewährleistung der Selbstbestimmung und Autonomie sowie die volle gesellschaftliche Teilhabe sind wichtige Aspekte der Leistungserbringung, deren Förderung und Umsetzung mittels Qualitäts-Kriterien (vgl. Qualitäts-Richtlinien der SODK Ost+ZH) eingefordert und überprüft werden sollen.
Die barrierefreie Online-Angebotsplattform meinplatz.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt der beteiligten Kantone und der Stiftung meinplatz.ch. Sie wird von 16 Kantonen aus allen Regionen der Schweiz deutsch und französisch betrieben (Stand 1.1.2024). Institutionen bieten darauf vielfältige Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen an. Ebenfalls sind dort die wichtigsten Beratungsstellen dieser 16 Kantone sowie gesamtschweizerisch tätige Beratungsstellen aufgeführt.