Wer in der Schweiz Opfer einer Straftat wurde, erhält Unterstützung durch die Opferhilfe. Verantwortlich für die Opferhilfe sind die Kantone. Die SODK fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie den Austausch mit weiteren Akteuren der Opferhilfe.
Das Opferhilfegesetz regelt, welche Art von Hilfe und Unterstützung Menschen erhalten, die in der Schweiz eine Straftat erlitten. Die SODK unterstützt die einheitliche Anwendung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes und vertritt die Interessen der Kantone in politischen Fragen der Opferhilfe. Zu diesem Zweck leitet sie die Schweizerische Verbindungsstellenkonferenz zum Bundesgesetz über die Opferhilfe (SVK-OHG).
Die Opferhilfe unterstützt alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind. Die Website Opferhilfe-Schweiz enthält alle Opferhilfe-Beratungsstellen der Schweiz.