Eine Hilfe, die etwas Erleichterung verschafft

Der verheerende Brand von Crans-Montana bedeutet für alle Betroffenen – Opfer wie Angehörige – unvorstellbares Leid. Umso dringender ist, dass diese rasch und unkompliziert Unterstützung erhalten. Und umso dankbarer bin ich für den wichtigen Beitrag, den unser Opferhilfesystem leistet.

Immer noch liegen viele Verletzte der Brandkatastrophe von Crans-Montana in den Spitälern, manche befinden sich weiterhin in kritischem Zustand. Für die überlebenden Opfer der Katastrophe wie auch für alle Angehörigen bedeutet die Bewältigung des Unglücks eine Herausforderung, deren Dimension wir Aussenstehende uns gar nicht vorstellen können. Umso mehr sind wir es allen Betroffenen schuldig, dass wir das Leid, das sie erfahren, nicht vergessen – gerade jetzt, wo die Buchstaben in den Zeitungen allmählich kleiner werden und sich andere Themen in den Vordergrund schieben.

Dass wir in Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen bleiben, ist wichtig,  bedeutet aber für die Betroffenen noch keine konkrete Unterstützung. Auf diese sind sie jedoch angewiesen.

Und diese Unterstützung erhalten die Betroffenen auch: Wir verfügen in der Schweiz über ein Netz von kantonalen Opferhilfebehörden und über ein gutes Opferhilfegesetz, das den rechtlichen Boden legt. Die Opferhilfe unterstützt Opfer und Angehörige rasch, unkompliziert und unbürokratisch mit Soforthilfe – und erfüllt damit eine immens wichtige Aufgabe.

Die Einkommensdaten in SILC 2024 beziehen sich auf das Jahr 2022.
Das Universitätsspital Zürich gehört zu den Kliniken, die verletzte Opfer der Brandkatastrophe behandeln.

Beratung und Soforthilfe

Den unkompliziert-unbürokratischen Charakter der Soforthilfe möglich macht ein Passus im Gesetz: Es ist zwar so, dass Opferhilfe grundsätzlich den Opfern einer Straftat vorbehalten ist. Für die Soforthilfe braucht es aber keinen letztinstanzlichen Richter:innenspruch. Es reicht, wenn eine Straftat nicht ausgeschlossen werden kann und dementsprechend Ermittlungen laufen – so wie im Fall Crans-Montana.

Die Verantwortlichen der kantonalen Opferhilfebehörden sind seit der dortigen Katastrophe im steten Austausch und koordinieren zusammen mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Unterstützung von Opfern und Angehörigen.

Und was heisst das konkret? Opfer und Angehörige können irgendwo – idealerweise in ihrem Wohnkanton – zu einer Opferberatungsstelle und erhalten dort Unterstützung, also Beratung, Hilfe beim Beizug einer Rechtsanwältin oder eines -anwalts und ebenso finanzielle Soforthilfe. Die Leistungen sind für die Betroffenen kostenlos. Ausbezahlte Beträge – etwa für die anwaltschaftliche Vertretung oder für andere Bedürfnisse – müssen von den Betroffenen nicht zurückerstattet werden.

Überhaupt gehört es zu den Ansprüchen der Opferhilfe, alles zu tun, damit Opfer und Angehörige sich auf ihre Situation und ihre Bedürfnisse konzentrieren können und nicht durch Themen belastet werden, für die sie aktuell keine Ressourcen besitzen. So wurde im Rahmen der Koordinationen nach der Katastrophe die Policy formuliert, dass Opferhilfe, Versicherungen und Leistungserbringer im Hintergrund gemeinsam klären, wer für welche Kosten aufkommt. Hingegen soll niemand einem hospitalisierten Opfer oder einem Angehörigen einer verstorbenen Person eine Rechnung stellen.

Melden Sie sich!

Ich bin sehr froh, dass wir dank unseres Opferhilfesystems die Betroffenen der Katastrophe von Crans-Montana zumindest in einigen Bereichen unterstützen können. Das macht ihr Leiden nicht kleiner, aber ist hoffentlich zumindest eine Erleichterung in einer überaus schwierigen Situation.

Im Wissen um diese Situation, bemühen sich die Opferhilfeinstitutionen, proaktiv auf Betroffene zuzugehen und ihnen Hilfe anzubieten. Weil die Institutionen aber nicht alle kennen, die Opferhilfe beziehen können, sei hier noch einmal gesagt: Auch wenn Sie unsicher sein sollten, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Opferhilfe haben – melden Sie sich! Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

Bild Jacqueline Fehr
Gastautorin Jacqueline Fehr

Jacqueline Fehr, geboren 1963, wurde am 12. April 2015 in den Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt und ist Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern. Ihre politische Karriere begann sie 1990 als Mitglied des Grossen Gemeinderates Winterthur, darauf folgte eine langjährige Tätigkeit im Kantonsrat Zürich. 1998 rückte sie in den Nationalrat nach und war zu dieser Zeit als selbständige Organisationsberaterin und Projektleiterin tätig. Von 2008 bis 2015 war sie Vizepräsidentin der Sozialdemokratischen Partei. 2012 gründete Jacqueline Fehr die Einzelfirma Atelier Politique, welche ihre Engagements und Aufträge, ihre Verwaltungsratssitze und Posten bündelte.