Menschen mit Behinderungen können sich an allen sie betreffenden Entscheidungen aktiv beteiligen. Diese Forderung der UNO-BRK (Art. 4 Abs. 2, Art. 29 und Art. 33 Abs. 2 UNO-BRK) soll in den nächsten Jahren auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden.
Bereits 2020 erstellte das Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zusammen mit dem Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (GS SODK) eine Umfrage unter den Mitgliedern der Fachkonferenz der kantonalen Beauftragten für Behindertenfragen (FBBF) und wertete sie aus (vgl. unter Downloads). Aus den vorliegenden Umfrageergebnissen resultierte insgesamt, dass die Kantone daran interessiert waren und sind, das Element der Partizipation in ihrem Kanton weiterhin zu fördern.
Der Bundesrat legte 2023 in seinem Bericht die behindertenpolitischen Schwerpunkte für die Jahre 2023–2026 fest. Das Mehrjahresprogramm enthält einen Schwerpunkt zur Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen. Es sind zahlreiche Massnahmen aufgeführt, mit denen die Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene gefördert werden.
Der Aktionsplan SODK, der im Juni 2024 vom Plenum der SODK verabschiedet wurde, sieht ebenfalls Massnahmen für die SODK und Empfehlungen an die Kantone vor. Damit soll der aktive Einbezug und die Mitsprache von Menschen mit Behinderungen in der interkantonalen und kantonalen Behindertenpolitik verstärkt werden.