Opferhilfe nach dem Brand in Crans-Montana: Übergang von der Soforthilfe zur längerfristigen Hilfe
Bern, 17.03.2026 - Nach dem Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana (VS/Schweiz), bei dem 41 Menschen ums Leben kamen und mehrere Hundert Personen direkt oder indirekt betroffen waren, standen zahlreiche Opferberatungsstellen den Betroffenen unterstützend zur Seite. Nach der Phase der Soforthilfe, die angesichts des Ausmasses der Tragödie auf drei Monate verlängert wurde, erfolgt nun wie gesetzlich vorgesehen der Übergang zur längerfristigen Hilfe. Dies bedeutet insbesondere, dass künftig die finanziellen Verhältnisse der Opfer massgebend sind, um den Umfang der von den Beratungsstellen übernommenen Leistungen zu bestimmen. Die Opfer und ihre Angehörigen wurden heute über die Einzelheiten dieses Übergangs und die weitere Begleitung durch die Opferhilfestellen informiert.
Beim Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana (VS/Schweiz) kamen über 400 Menschen zu Schaden: 41 Personen verloren ihr Leben, mehr als 100 erlitten schwere Verbrennungen und zahlreiche weitere – darunter Zeuginnen und Zeugen sowie Rettungskräfte – leiden ebenfalls unter den Folgen dieser Tragödie. Sie alle sind schwer traumatisiert.
Unterstützung durch die Opferhilfestellen
Bei Ereignissen dieser Art bildet in der Schweiz das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) die Grundlage für die Unterstützung der Opfer. Zur Umsetzung dieses Gesetzes verfügt jeder Kanton über mindestens eine OHG-Beratungsstelle. In diesen von den Kantonen finanzierten Stellen arbeiten Fachpersonen aus den Bereichen Soziales, Recht und Psychologie sowie administratives Personal.
Im Fall des Unglücks von Crans-Montana wurde die jeweils zuständige Beratungsstelle je nach Wohnort oder Hospitalisationsort des Kindes bzw. der angehörigen Person gewählt. Zahlreiche Stellen waren involviert und zusätzliche Ressourcen wurden bereitgestellt, um Beratung, Unterstützung und eine möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen. Die Opferhilfestellen haben zudem die ersten Leistungen der Soforthilfe finanziert, namentlich für Unterbringung, Transport, psychologische Hilfe und rechtliche Unterstützung. Für im Ausland ansässige Personen waren die OHG-Stellen zudem zentrale Ansprechpartnerinnen für die internationale Koordination.
Beurteilung der finanziellen Situation für die längerfristige Hilfe
Heute wurden die Opfer und die Angehörigen der verstorbenen Personen über einen wichtigen Schritt informiert: Wie im OHG vorgesehen wird die Soforthilfe nun in die längerfristige Hilfe übergehen. Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft die finanziellen Verhältnisse des Opfers oder der Angehörigen berücksichtigt werden. Je weniger Mittel zur Verfügung stehen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung durch die Opferhilfe aus. Nach dem 31. März 2026 wird die Hilfe daher degressiv ausgestaltet; ab einer bestimmten Schwelle entfällt sie ganz (Art. 6 OHG; SR 312.5 und Art. 1–3 der Opferhilfeverordnung [OHV], SR 312.51).
Vor diesem Hintergrund sind drei wichtige Punkte zu beachten:
- Der Grundsatz der Subsidiarität: Opferhilfeleistungen werden subsidiär erbracht. Über das Opferhilfegesetz sollen Menschen unterstützt werden, die sich in einer prekären finanziellen Situation befinden und aufgrund fehlender Mittel nicht in der Lage wären, sich zu erholen, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen oder ihre Rechte wirksam zu verteidigen. Die Opferhilfe kommt somit zum Tragen, wenn ein anderes vorrangiges Leistungssystem (Unfall- und Krankenversicherungen, Privatversicherungen, Haftpflichtige, Täterschaft usw.) nicht greift.
Im Fall von Crans-Montana wurde die Überprüfung dieses Subsidiaritätsprinzips bislang aufgeschoben. Das heisst, dass die Opferhilfestellen bis heute alle Gesuche der anerkannten Opfer um finanzielle Unterstützung bei den im Gesetz vorgesehenen Ausgaben (sei es für Unterbringung, Transport, psychologische Hilfe, rechtliche Unterstützung usw.) gutgeheissen haben. Die Stellen werden sich in den kommenden Monaten an die zuständigen Leistungssysteme (Unfall-, Krankenversicherungen usw.) wenden, um sich die Kosten rückerstatten zu lassen, die von ihnen hätten übernommen werden müssen. - Verlängerung der Soforthilfe und Berücksichtigung der finanziellen Situation der Opfer: Obwohl die im Rahmen der Soforthilfe erbrachten Leistungen in der Regel klar definiert sind (z. B. 35 Tage für die Unterbringung), wurde im Fall von Crans-Montana entschieden, die Leistungen bis zum 31. März weiter zu gewähren. Die Phase der Soforthilfe wurde somit auf drei Monate verlängert. Zudem haben Opfer, die am 31. März 2026 immer noch hospitalisiert sind, bis zu ihrer Entlassung weiterhin Anspruch auf Soforthilfe (für Unterbringung und psychologische Hilfe). Bei Personen, die nach Hause zurückgekehrt sind oder sich in Reha befinden, wird nach dem 31. März eine Beurteilung ihrer finanziellen Situation vorgenommen, um den Umfang der weiteren Unterstützung festzulegen.
- Unterstützung bei administrativen Schritten: Die Beratungsstellen werden den Opfern weiterhin bei den erforderlichen administrativen Schritten in der Schweiz und im Ausland zur Seite stehen. Ihnen wurde heute eine entsprechende Dokumentation zugestellt, die im Übrigen auch auf der Website www.aide-aux-victimes.ch in vier Sprachen (DE-FR-IT-EN) abrufbar ist. Für weitere Informationen können sich die Opfer an die für sie zuständige Beratungsstelle wenden.