Die SODK erhöht den Grundbedarf für Kinder in der Sozialhilfe um 50 Franken und lindert damit Familienarmut
Filzbach (GL), 29. Mai 2026 – Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschlossen im Rahmen ihrer Jahresversammlung die Entwicklung von armutsbetroffenen Kindern gezielt zu fördern. Dafür wird insbesondere der Grundbedarf in der Sozialhilfe um 50 Franken erhöht. Weiter haben die SODK-Mitglieder in Filzbach (GL) mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider das Thema psychisches Wohlbefinden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erörtert. Zum Abschluss der Tagung führten sie einen engagierten Austausch zur Asylthematik mit Bundesrat Beat Jans.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat an ihrer Sitzung vom 29. Mai 2026 die Umsetzung eines Kinderzuschlags in den SKOS-Richtlinien beraten. Ziel der Massnahme ist es, die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe nachhaltig zu verbessern und ihre Entwicklungschancen zu stärken.
Bereits im Mai 2025 hatte die SODK den Grundsatzentscheid gefällt, armutsbetroffene Kinder gezielt zu unterstützen. Dafür wurden zusätzliche Mittel in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken vorgesehen. Mit der Einführung des nun konkretisierten Kinderzuschlags von 50 Franken pro Kind und Monat wollen die Kantone ein wichtiges Zeichen gegen Kinderarmut setzen und die Chancen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Teilhabe an der Gesellschaft langfristig verbessern.
Asylstrategie 2027: Zukunft des Schutzstatus S steht im Zentrum
Die SODK tauschte sich zudem mit Bundesrat Beat Jans zu den Arbeiten zur Asylstrategie 2027 aus. Die Strategie war im November 2025 gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verabschiedet worden. Ziel ist eine bessere Steuerung des Asylbereichs insbesondere in Phasen starker Belastung sowie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen. Besonders intensiv diskutiert wurde die Frage von Lastenverschiebungen vom Bund auf die Kantone – erstens aufgrund des Entlastungspakets 27, das eine Kürzung der Globalpauschale vorsieht. Zweitens können neue Zuständigkeitsregelungen in der Asylaufgabe ebenfalls zu Lastenverschiebungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden führen. Die Kantone betonten, dass allfällige Mehrbelastungen angemessen kompensiert werden müssten. Die beiden Staatsebenen sind sich einig, dass die Asylstrategie zu keinen Lastenverschiebungen führen soll.
Auch die Zukunft des Schutzstatus S bleibt ein zentrales Thema. Die Kantone sehen hier weiterhin grosse personelle und finanzielle Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf langfristige Sozialhilfekosten. Die SODK hatte sich für eine zeitnahe Änderung der Asylverordnung 2 ausgesprochen, welche den Kantonen und ihren Gemeinden mehr Spielraum verschafft bei den Sozialhilfebeiträgen für Schutzbedürftige aus der Ukraine. Sie verlangt vom Bundesrat daher bis Ende August 2026 eine entsprechende Verordnungsänderung, zumindest aber eine verbindliche Zusage, dass diese Änderung bis spätestens 1. März 2027 in Kraft gesetzt wird. Bundesrat Jans zeigte Verständnis für dieses Anliegen und informierte die anwesenden Regierungsrätinnen und Regierungsräte, dass dies bereits in Prüfung sei.
In der Vorstandsdiskussion wurde weiter betont, dass das längerfristige Ziel darin bestehen muss, die erwerbsfähigen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies würde ihnen ermöglichen, mittels Härtefallgesuch einen regulären Aufenthaltsstatus B zu erlangen (der nicht mehr an den Schutzstaus geknüpft ist).
Nationaler Dialog Sozialpolitik: Versorgungslücken für psychisch belastete Jugendliche sollen identifiziert werden
Beim Austausch im Nationalen Dialog Sozialpolitik waren sich SODK und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider einig, dass Minderjährige im digitalen Raum besser vor Gewalt, sexueller Ausbeutung und schädlichen Inhalten geschützt werden müssen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in diesem Bereich noch mangelhaft. Ein weiteres Handlungsfeld ist das Interventions-Angebot für Jugendliche mit psychischen Krankheiten: Die SODK informierte die Vorsteherin des EDI über den Stand des Projekts zur Versorgung von psychisch belasteten Jugendlichen. Ziel des Projekts ist es, mögliche Versorgungslücken zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit und des Kindesschutzes aufzuzeigen.
Gelungener Start der neuen Opferhilfe-Nummer 142
Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz rund um die Uhr über die dreistellige Kurznummer 142 erreichbar. Im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik zeigten sich Bund und Kantone erfreut über den gelungenen Start der neuen nationalen Kurznummer.
Mit der Einführung der 142 setzen die Kantone eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention um: Gewaltbetroffene Menschen sollen rasch, niederschwellig und unkompliziert Zugang zu Unterstützung erhalten. Ab Juni 2026 wird die neue Opferhilfe-Nummer zudem im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt schweizweit bekannt gemacht.